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Europäische ArzneimittelagenturDie Europäische Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, abk. EMEA) ist eine Agentur der Europäischen Union mit Sitz in London. Sie wurde 1995 durch die Verordnung (EG) Nr. 2309/93 noch unter dem Namen European Agency for the Evaluation of Medicinal Products errichtet. Weiteres empfehlenswertes FachwissenIhr obliegt die Erhaltung und Förderung der öffentlichen Gesundheit in der Europäischen Union (EU), indem sie eine laufende Bewertung und Überwachung aller Human- und Tierarzneimittel koordiniert. Bei ihrer Arbeit bedient sie sich der wissenschaftlichen Ressourcen aus den 30 EU-Mitgliedstaaten und EWR-Staaten über ein Netzwerk zahlreicher nationaler Behörden. Darüber hinaus arbeitet die EMEA eng mit internationalen Stellen zusammen und erbringt im Bereich der öffentlichen Gesundheit den Beitrag der Europäischen Union zur globalen Harmonisierung. Die EMEA spielt eine wesentliche Rolle im Arzneimittelzulassungssystem der europäischen Union. Auf der Basis ihrer Bewertung erteilt die Europäische Kommission einen zustimmenden oder abschlägigen Bescheid auf die von Arzneimittelherstellern mittels des zentralen Verfahrens gestellten Zulassungsanträge. Sie fungiert in den dezentral geführten Antragsverfahren als Schlichtungsstelle, wenn sich bestimmte Behörden der EU-Länder nicht einig in der Bewertung des beantragten Arzneimittels sind. OrganisationsstrukturDem verantwortlichen Direktor der EMEA untersteht ein Sekretariat, das folgende Aufgabenbereiche umfasst:
Die Arbeit der EMEA wird von einem Verwaltungsrat (Management Board) überwacht. Der Verwaltungsrat ist mit Vertretern aus den EU-(und assoziierten) Ländern besetzt, die durch Beauftragte des Europäischen Parlaments, Vertreter der Europäischen Kommission sowie durch Repräsentanten von Ärzte-, Tierärzte- und Patientenverbänden ergänzt werden. Der Verwaltungsrat ist insbesondere für das EMEA-Budget zuständig. Die Vertreter der assoziierten Länder haben im Verwaltungsrat Beobachterstatus. AusschüsseInnerhalb der Agentur werden wesentliche Aufgaben bei der Beurteilung und Überwachung von Arzneimitteln von verschiedenen Ausschüssen wahrgenommen. Diese werden gebildet von Repräsentanten aus allen EU-Ländern und aus den EU-assoziierten Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Mitglieder sind in der Regel hochrangige Mitarbeiter der nationalen Arzneimittelbehörden. Das Sekretariat unterstützt und koordiniert die Arbeit dieser Ausschüsse. Die Agentur umfasst derzeit folgende wissenschaftliche Ausschüsse:
Zentrale DiensteDie EMEA stellt verschiedene zentrale Arzneimittel-Datenbanken zur Verfügung:
Kategorien: Klinische Forschung | Medizinrecht |
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Europäische_Arzneimittelagentur aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |