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EmbryonenschutzgesetzDas Embryonenschutzgesetz (ESchG) ist ein deutsches Gesetz zur Regelung der In-vitro-Fertilisation.
Das Embryonenschutzgesetz bezweckt, in der Abwägung von Menschenwürde und Leben gegenüber Interessen der Forschung und Wissenschaft. Grundsätzlich begünstigt das Embryonenschutzgesetz die Forschung, errichtet zugleich auch erhebliche Hürden. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
Embryo im Sinne des GesetzesEmbryo im Sinne des Gesetzes ist nach § 8 bereits die befruchtete, entwicklungsfähige Eizelle. Entwicklungsfähig ist eine Eizelle innerhalb von 24 Stunden nach der Kernverschmelzung, wenn nicht bereits festgestellt werden kann, dass sich die Eizelle nicht über das Einzellstadium hinausentwickeln kann. StrafvorschriftenUnter Strafe gestellt werden
Damit gehört das Embryonenschutzgesetz zum Nebenstrafrecht. Siehe auchLiteraturhinweise
Kategorien: Embryologie | Reproduktionsmedizin | Empfängnisverhütung | Medizinrecht |
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