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Embryo




 
 

Der oder das Embryo (grch. ἔμβρυον émbryon «neugeborenes Lamm», «ungeborene Leibesfrucht» von ἐν en «in» und βρύειν brýein «hervorsprießen lassen», «schwellen» [1]), auch der Keim oder der Keimling, ist ein Lebewesen in der frühen Form der Entwicklung. Die Wissenschaft, die sich mit der embryonalen Entwicklung, der Zelldifferenzierung und Organanlage befasst, ist die Embryologie.

  • Bei höheren Pflanzen besteht der Embryo aus Keimwurzel (Radicula), Sprossknospe (Plumula) und Keimblatt (Kotyledon) beziehungsweise Keimblättern (Kotyledonen). Im Rahmen der Keimung entwickelt sich aus ihm der Keimling.
  • Bei Tieren wird der sich aus einer befruchteten Eizelle (Zygote) neu entwickelnde Organismus als Embryo bezeichnet, solange er sich noch im Muttertier oder in einer Eihülle oder Eischale befindet.
  • Beim Menschen wird der Embryo nach Ausbildung der inneren Organe ab der neunten Schwangerschaftswoche als Fetus (auch Fötus geschrieben) bezeichnet.


Inhaltsverzeichnis

Juristische Aspekte

In der Rechtsprechung einiger Länder wird der Begriff Embryo allerdings auch anders verwendet. So ist die Forschung mit menschlichen Embryonen in etlichen Ländern bis zum 14. Lebenstag erlaubt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat sich nach deren Definitionskriterien noch kein individueller Mensch entwickelt, da die Bildung des Primitivstreifens des Zentralnervensystems erst nach dem 14. Entwicklungstag stattfindet. Manche Forscher sprechen daher in den ersten Lebenstagen eines Embryos von einem präembryonalen Stadium oder einem Präembryo, nicht aber von einem echten Embryo. Daraus leitet die Rechtsprechung eine abgeschwächte Verpflichtung ab, das Leben des Embryo bis dahin zu schützen.

Tierische und menschliche Embryonen werden von der Wissenschaft oft für experimentelle Zwecke genutzt. Für die medizinische Forschung werden aus im Reagenzglas durch In-vitro-Fertilisation erzeugte Embryonen embryonale Stammzellen gewonnen, wobei der Embryo im Blastozysten-Stadium zerstört, die Zellmasse aus dem Embryoblasten entnommen und die Zellen in einer Nährlösung kultiviert werden. In einigen Ländern ist auch das so genannte therapeutische Klonen zugelassen, bei dem menschliche Embryos für die Entnahme embryonaler Stammzellen durch Klonen hergestellt werden sollen. Zur Rechtfertigung werden meistens folgende Argumente vorgebracht:

  • Bis zum 14. Tag gebe es bei menschlichen Embryonen keine Individualität.
  • Daraus ergebe sich, dass der Schutz des Lebens auf diesen frühen Embryonalstadien nicht so hoch angesetzt werden müsse, wie bei einem menschlichen Lebewesen, bei dem die Individualität feststeht, denn der Nutzen der Experimente an embryonalen Zellen für die Menschheit sei höher zu bewerten.
  • Wenn die Experimente im eigenen Land verboten seien, würden sie in anderen Ländern gemacht, so dass es aus Gründen des wissenschaftlichen Fortschritts günstiger sei, die Versuche im eigenen Land zu erlauben.

Das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz von 1992 und das deutsche Embryonenschutzgesetz von 1990 erlauben das so genannte therapeutische Klonen nicht. In Deutschland ist allerdings die Forschung laut dem Stammzellgesetz mit vor einem Stichtag im Jahr 2001 erzeugten embryonalen Stammzelllinien erlaubt. In Deutschland wird intensiv darüber diskutiert, ob der Stichtag nicht aufgehoben und damit die Herstellung neuer embryonaler Stammzelllinien freigegeben werden sollte.

Siehe auch

Literatur

  • Erich Blechschmidt: Wie beginnt das menschliche Leben? Vom Ei zum Embryo. Stein am Rhein, 1989, ISBN 3-7171-0653-8
  • Kurt Seelmann: Haben Embryonen Menschenwürde? Überlegungen aus juristischer Sicht. In: Biomedizin und Menschenwürde. Hrsg. von Matthias Kettner. Frankfurt am Main, 2004, S. 63–80
  • Achim Limbeck: Embryonenschutzgesetz und Forschung an menschlichen Stammzellen. Bad Münstereifel, 2006, ISBN 3-9810745-9-9

Quellen

  1. Wilhelm Gemoll, Karl Vretska: „Griechisch-Deutsches Schul- und Handwörterbuch“, Verlag Hölder-Pichler-Tempsky, 9. Auflage, ISBN 3-209-00108-1
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Embryo aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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