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Elisabeth Trube-BeckerElisabeth Trube-Becker (* 1919) ist die erste weibliche Inhaberin einer Professur für Rechtsmedizin in Deutschland und zeitlebens eine engagierte Vorkämpferin für die Menschenrechte der Kinder und gegen das Dunkelfeld der Kindesmisshandlung. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
LebenGeboren wurde sie in den wirtschaftlichen Notzeiten im Winter nach Ende des Ersten Weltkriegs. Sie kam aus bürgerlichen Verhältnissen, studierte Medizin und wurde im Kriegsjahr 1942 promoviert. Seit 1948 war sie am Institut für Rechtsmedizin an der Universität Düsseldorf berufstätig. Dort erlangte sie 1951 ihre Habilitation und wenig später den Ruf auf eine Professur in diesem Fachgebiet, bis dato die erste Frau auf einem solchen Lehrstuhl in Deutschland. [1] Sie blieb dort ihr ganzes Berufsleben über und entfaltete dort über das fachlich Vorgegebene hinaus eine rege Forschungs- und Aufklärungstätigkeit auf dem Gebiet der Kindstötungen und -misshandlungen. Gleich zu Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit, Ende der 1940er erreichte sie, dass augenscheinlich misshandelte tote Kinder nicht länger in Friedhofs-Gebäuden oder Kliniksräumen obduziert wurden, sondern einheitlich im Rechtsmedizinischen Institut, wo die Fälle eingehend dokumentiert werden konnten. Zu Beginn der 1950er-Jahre schaffte sie es in ihrem rheinischen Einflussbereich durchzusetzen, dass erstmals ausnahmslos alle Kinder mit ungeklärter Todesursache der Rechtsmedizin übergeben wurden. Da sie ihre Aufmerksamkeit einem bis dato zumeist totgeschwiegenen Tabuthema, den von den eigenen Eltern misshandelten Kindern widmete, hatte sie mit viel öffentlichem Kritik-Gegenwind zu kämpfen. Sie erreichte gegen Widerstände Sensibilisierung bei Kinderärzten, in Kliniken und Medien. Um die Täter, denen sie häufig als Gutachterin vor Gericht begegnete, angemessener zu verstehen, absolvierte sie Fortbildungen zur Psychotherapeutin sowie den Amtsarzt-Kurs in Psychiatrie.[1] Überforderte Eltern, die mit schwierigen eigenen Kindern (zum Beispiel sogenannten Schreibabys) nicht klarkommen, fand sie heraus, gibt es viel häufiger als gemeinhin öffentlich wahrgenommen wird, und zwar in allen sozialen Schichten. Viele Fälle von Misshandlung ließen sich mit herkömmlicher Diagnostik aber nicht leicht belegen. Zwei Beispiele:
Nach ihrer Emeritierung verfasste sie neben kleineren Fachbeiträgen eine Autobiografie sowie im Laufe der Jahre drei literarische Veröffentlichungen mit Gedichten und Prosa. Die Grande Dame der deutschen Rechtsmedizin lebt in der niederrheinischen, katholisch geprägten Kreisstadt Neuss. Sie hat neben dem eigenen Berufsleben sieben Kinder großgezogen, zwei eigene und fünf Stiefkinder. Im Januar 2007 feierte sie ihren 88-jährigen Geburtstag bei altersgemäß guter Gesundheit.[1] Zitate zum Thema Kindesmisshandlung
Werke (Auswahl)
Quellen
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Elisabeth_Trube-Becker aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |