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EigenblutspendeEigenblutspende ist ein Form der Blutspende, bei welcher der Patient sein Blut für eine spätere Übertragung auf ihn selbst (Eigenbluttransfusion) spendet. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
Voraussetzung zur EigenblutspendeAufgrund der begrenzten Lagerdauer leukozytendepletiertem Vollblut (5 Wochen) und von Erythrozyten-Konzentraten (7 Wochen) kommt die Eigenblutspende nur als vorbereitende Maßnahme für planbare Operationen in Betracht, bei denen erwartungsgemäß Blut benötigt wird. Eine Spende „auf Vorrat“ ist dadurch ausgeschlossen, es sei denn die roten Blutkörperchen werden tiefgefroren gelagert. Darüber hinaus muss der Blutspender natürlich gesundheitlich zu einer Spende in der Lage sein. Unter anderem sind schwere, insbesondere nicht ausreichend vorbehandelte Erkrankungen des Herzens und Kreislaufs Gegenanzeigen. Der Hämoglobin-Wert darf nicht zu niedrig sein, weil sonst der Patient durch einen weiteren Verlust an Erythrozyten gefährdet sein könnte. Ein solcher niedriger Hämoglobin-Wert ist häufig auch ein Hinweis darauf, dass das Knochenmark nicht in ausreichendem Umfang rote Blutkörperchen nachbilden kann und mit einer Spende keine zusätzlichen roten Blutkörperchen gewonnen werden können. Vorteile
Nachteile
Eigenblut darf nach geltendem Recht falls es nicht benötigt wurde keinem anderen Empfänger transfundiert werden. Eigenblutkonserven tragen auch deshalb bewusst keinen Aufdruck der Blutgruppe, damit sie nicht versehentlich anderen Patienten transfundiert werden. Kritische Betrachtung der EigenblutspendeVon nicht wenigen Transfusionsmedizinern wird die Eigenblutspende kritisch gesehen. Für Eigenblutspender gelten nicht die strengen gesetzlichen Kriterien, die für "Fremdblutspender" gelten. Beispielsweise können auch Patienten mit einer infektiösen Erkrankung (Hepatitis B, HIV) prinzipiell Eigenblut spenden, während sie natürlich als (Fremd-)Blutspender nicht zugelassen werden können. Durch solche infektiösen Konserven ergibt sich ein nicht zu unterschätzendes Gefährdungspotential für das medizinische Personal, das damit umgehen muss. Es liegt weitgehend im Ermessen des Transfusionsmediziners, wer zur Eigenblutspende zugelassen wird. Oberstes Gebot ist wie bei der Fremdblutspende: "der Spender darf durch die Spende nicht gefährdet werden", d.h. Spenderschutz. Das zweite Gebot (Empfängerschutz), das in der Fremdspende Gültigkeit hat, fällt jedoch weg. Viele Patienten streben aus Angst vor Infektionen durch Blutprodukte die Eigenblutspende an. Das führt dazu - so argumentieren Kritiker der Eigenblutspende - dass auch Personen zur Eigenblutspende zugelassen werden, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht, dass sie Komplikationen (insbesondere kardialer Natur) durch die Spende erleiden. Gemessen an dem mittlerweile äußerst geringen infektiösen Risiko von Bluttransfusionen (bei Hepatitis B und C weit jenseits 1: 100 000, bei HIV weit jenseits 1: 1 000 000) - so argumentieren die Kritiker - sei die Gefährdung durch die Eigenblutspende nicht zu rechtfertigen. Nicht selten führe auch die Eigenblutspende dazu, dass Patienten mit einem niedrigerem Hb-Wert in die Operation gingen, als ohne Eigenblutspende. An einem Beispiel illustriert: Hb-Wert 16 g/dl vor Eigenblutspende, 13,5 g/dl nach 3x Eigenblutspende. Beide Hb-Werte sind formal normal, aber natürlich bietet der erstgenannte Wert die besseren Ausgangsbedingungen für die Operation und beim zweiten Wert ist das Risiko, dass tatsächlich intraoperativ Transfusionen erfolgen müssen, deutlich höher, wodurch die Eigenblutspende in diesem Fall in gewisser Weise ad absurdum geführt ist.
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Eigenblutspende aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |