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Druckgeräteverordnung



Basisdaten
Titel: Vierzehnte Verordnung zum
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Kurztitel: Druckgeräteverordnung
Abkürzung: GSGV 14
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Gefahrenabwehrrecht
FNA: 100-1
Datum des Gesetzes:27. September 2002 (BGBl. I S. 3777,
3806)
Inkrafttreten am:
Letzte Änderung durch: Artikel 21 des Gesetzes
vom 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Mai 2004
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Die Druckgeräteverordnung setzt die EG-Druckgeräterichtlinie in Deutschland in nationales Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen Druckgeräten. Voraussetzung für das Inverkehrbringen ist, dass der Hersteller

  • den Druckgeräten mit der CE-Kennzeichnung versieht,
  • eine EG-Konformitätserklärung und
  • eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache dem Druckgerät beifügt.

Diese Verordnung gründet auf § 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes.

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
 
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