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Druckgeräterichtlinie



Die Richtlinie 97/23/EG (Pressure Equipment Directive (PED)) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte, in Deutschland und der Schweiz als "Druckgeräterichtlinie" bezeichnet, legt die Anforderungen fest für das Inverkehrbringen von Druckgeräten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Sie ist eine von vielen europäischen Harmonisierungsrichtlinien nach Art. 95 des EG-Vertrages für den freien Warenverkehr. Die Druckgeräterichtlinie ist, wie alle europäischen Richtlinien, an die Mitgliedsstaaten gerichtet und sie muss daher von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erfolgte dies durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und die darauf basierende Druckgeräteverordnung (14. GPSGV). Bereits seit dem 29. Mai 2002 ist die DGRL in der gesamten Europäischen Union verbindlich. Die Eingruppierung der Druckgeräte nach der Richtlinie erfolgt neben Druck und Volumen u.a auch die Fluidgruppe und den Aggregatzustand.


Als Druckgeräte im Sinne dieser Richtlinie gelten

  • Behälter (unbefeuerte Druckbehälter),
  • Dampfkessel,
  • Rohrleitungen,
  • Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und
  • druckhaltende Ausrüstungsteile

mit einem inneren Druck von mehr als 0,5 bar.

Zur Erfüllung der Mindestanforderungen kann der Hersteller eine harmonisierte Norm (z. B. Normenreihe EN 13445 für unbefeuerte Druckbehälter, Normenreihe EN 13480 für industrielle Rohrleitungen, Normenreihe EN 12952 für Wasserrohrkessel, Normenreihe EN 12953 für Großwasserraumkessel ) anwenden und kann dann davon ausgehen (Vermutungswirkung), dass er die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt. Er kann aber auch andere Spezifikationen anwenden, wenn er nachweist, dass er damit ebenfalls die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt z. B. AD-2000 Merkblätter, CODAP, ASME Boiler and Pressure Vesssel Code.

Die Druckgeräterichtlinie legt nur die Anforderungen für das Inverkehrbringen (Beschaffungsvorschriften) von Druckgeräten fest. Die Betriebsvorschriften für den Betreiber von druckführenden Anlagen (überwachungsbedürftige Anlagen) sind in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt.

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Druckgeräterichtlinie aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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