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Dronabinol
Weiteres empfehlenswertes FachwissenDronabinol ist die chemische Bezeichnung für das aus der Hanf-Blüte (Cannabis sativa) gewonnene trans-Isomer des Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC). Dronabinol ist ein teil-synthetisches Derivat und wird in Deutschland von den Unternehmen Bionorica Ethics und THC Pharm produziert. Der Handelsname in den USA lautet Marinol®. Dronabinol-haltige Fertigarzneimittel sind bisher in Deutschland nicht zugelassen. Aus den USA kann das Präparat Marinol® gemäß § 73 Abs. 3 AMG importiert werden. Meistens wird jedoch Dronabinol als Rezeptursubstanz für Dronabinol-Kapseln oder ölige Dronabinol-Tropfen verschrieben.[1] Die Wirkungsweise ist der von Cannabis sehr ähnlich, es wirkt sedierend (beruhigend), spasmolytisch (krampflösend), appetitsteigernd, antiemetisch (brechreizlindernd), stimmungsaufhellend, schmerzlindernd und verstärkt die schmerzlindernde Wirkung von Opioiden. Daneben hat es auch einen den Augeninnendruck senkenden Effekt. Der Wirkstoff wird aus rechtlichen Gründen mit aufwendigen Verfahren aus THC-armem Nutzhanf teilsynthetisch hergestellt (Extraktion von Cannabidiol und Umwandlung in THC) und ist daher sehr viel teurer, als wenn man ihn aus potentem "Rauschhanf" extrahiert hätte. Zudem übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK) nicht regelhaft die Kosten der Medikation, die im Einzelfall Kosten bis hin zu 800 Euro pro Monat verursachen kann, auch wenn diese Form einer Therapie oft der letzte optionale Ausweg für diverse Krankheitsbilder ist und sein könnte. Die klassischen Indikationen sind: Schmerzen, Anorexie (Appetitlosigkeit) sowie Übelkeit und Erbrechen bei Tumorerkrankungen/Chemotherapie und AIDS, auch Krämpfe bei Erkrankungen des Zentralen Nervensystems wie z.B. Multiple Sklerose. In Deutschland kann es anders als in den USA auch unabhängig von HIV oder Tumorerkrankungen z.B. bei Schlafstörungen und Depressionen (allerdings nur für Privat-Versicherte [i. d. R. Kostenübernahme durch den Versicherer] oder auf Basis von "Selbstzahlern") verschrieben werden. Zur Therapie eines zu hohen Augeninnendruckes (Glaukom) ist das Medikament nicht zugelassen. Ein nach wie vor sehr starker Lobbyismus seitens Politik, Arztverbänden und der anhaltenden, gesellschaftsverstimmten Tendenz "Drogen" als Heilmittel zuzulassen ist Wegbereiter für die nachhaltige Erschwernis, diese Art von Präparaten/Arzneimittel am Markt zu etablieren. Zur Zeit läuft eine Studie an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) mit Blepharospasmus-Patienten. RechtsstatusVorlage:Rechtshinweis illegale Droge Anlage III Dronabinol Dies gilt seit 1998 und kann seitdem auf einem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden. Quellen
Kategorien: ATC-A04 | Cannabinoid | Arzneistoff |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Dronabinol aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |