Um alle Funktionen dieser Seite zu nutzen, aktivieren Sie bitte die Cookies in Ihrem Browser.
my.bionity.com
Mit einem my.bionity.com-Account haben Sie immer alles im Überblick - und können sich Ihre eigene Website und Ihren individuellen Newsletter konfigurieren.
- Meine Merkliste
- Meine gespeicherte Suche
- Meine gespeicherten Themen
- Meine Newsletter
Drogentest
Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
Analytische BestimmungDer Einsatz analytischer Methoden richtet sich in erster Linie nach der Aufgabenstellung. Folgende Überlegungen sind anzustellen:
Immunologische VortestsZur Rationalisierung der Untersuchungen kann mit den Proben eine immunochemische Vorprüfung durchgeführt werden. So können Proben schnell, empfindlich und ohne größere Aufbereitung auf Anwesenheit verschiedener Wirkstoffe bzw. Wirkstoffklassen vorselektioniert werden. Das Testen auf immunologischer Basis hat seinen Ursprung in den USA, wo Immunoassays zur Drogendetektion neben dem Einsatz im toxikologischen Bereich seit Ende der 80er Jahre in großem Ausmaß im Rahmen von Einstellungsuntersuchungen („pre-employment testing“) oder zur Überwachung der Drogenfreiheit am Arbeitsplatz („workplace testing“) eingesetzt werden. Demzufolge richten sich die Hersteller von Immunoassays bei Angabe der Entscheidungsgrenzen zwischen „positiv“ und „negativ“ (sog. „Cut-Off-Werte“) nach amerikanischen Kriterien, d.h. den Vorgaben der NIDA. Alle Assays basieren auf dem Prinzip der Antigen-Antikörper-Reaktion, nach dem die gesuchten Substanzen mit Antigenen um die Bindungen mit spezifischen Antikörpern konkurrieren. Die Anzahl der gebildeten Immun-Komplexe aus Antikörpern und Analyten erlaubt eine Aussage über die Konzentration des Analyten in der Probe. Die Antikörper-Antigen-Bindung ist jedoch bei den meisten Immunoassays nicht direkt analytisch zugänglich. Dieses Problem wird dadurch gelöst, dass einer der beiden Komponenten, das Antigen oder der Antikörper, mit einer gut nachweisbaren Markierungssubstanz („Signalgeber“) gekoppelt wird. Als Markierungssubstanzen kommen z. B. Enzyme (Biokatalysatoren), Farbstoffe, Fluorophore oder, allerdings in sinkendem Maße, radioaktive Komponenten in Frage. Neben dem Einsatz in der Urinanalytik lassen sich Immunoassays auch zum Nachweis von Drogen in anderen Körpermaterialien verwenden. So sind seit wenigen Jahren Mikrotiterplatten-Tests auf dem Markt, die enzym-immunochemisch sehr empfindlich den Nachweis von Drogen bzw. Metaboliten direkt aus unbehandeltem Vollblut bzw. Serum ermöglichen. Empfohlene Cut-Off-Werte liegen derzeit (noch) nicht vor. Die Immunoassays geben eine wertvolle Aussage zur Drogenbelastung untersuchter Proben, jedoch müssen die erzielten Ergebnisse durch den Einsatz weiterer beweiskräftiger Verfahren höherer Spezifität abgesichert werden. Nur auf diese Weise ist die sichere Identifikation und exakte quantitative Bestimmung gewährleistet. BestätigungsanalytikEine beweissichere quantitative Bestimmung der verschiedenen Drogen aus einer komplexen Matrix wie z.B. dem Serum erfordert den Einsatz einer selektiven Methode. Die niedrigen Konzentrationen im Nanogramm-Bereich von Drogen im Blut, aber auch im Speichel, machen den Einsatz aufwändiger analytischer Bestimmungsmethoden erforderlich, die auch die Messung nahe der Nachweisgrenze ermöglichen. In der Literatur werden zahlreiche Verfahren zur Identifizierung und zur quantitativen Bestimmung aus physiologischen Probenmaterialien beschrieben, wobei die Kombination der Gaschromatographie mit der Massenspektrometrie mit stabilen Isotopen als interne Standards bevorzugt verwendet wird. Die Gaschromatographie-Massenspektrometrie (GC-MS) ist seit langer Zeit als eine „definitive Methode“ bekannt, die sich dadurch auszeichnet, das sie „richtig“ und spezifisch ist; sie liefert einen definitiven (richtigen) Wert als beste Annäherung an den „wahren Wert“. Auch in den „Mandatory Guidelines for Federal Workplace Drug Testing Programs“ in den USA wird die GC-MS als „confirmatory drug test“ angeführt. Des Weiteren kommt als definitive Methode die Flüssigchromatographie, LC, auch gekoppelt mit einem massenspektrometrischen Detektor, zum Einsatz. UntersuchungsmaterialUm festzustellen, ob Arznei- oder Suchtstoffe im Körper anwesend sind, können toxikologische Analysen mit verschiedenen Körpermaterialien durchgeführt werden. Diese sind in Abhängigkeit von der Fragestellung zu wählen; so kann in Speichel und Blut ein kurz zurückliegender Konsum nachgewiesen werden, Haare hingegen ermöglichen als „Fahrtenschreiber“ einen besseren Einblick über einen länger zurückliegenden Zeitraum. Analytische Nachweisfenster unterschiedlicher Untersuchungsmaterialien.
BlutDas Blut ist für die Untersuchung auf Drogen und Medikamente sehr gut geeignet, da es, quasi von Beginn an, den Arznei- oder Suchtstoff von der Stelle der Verabreichung enthält und in alle Gewebe einschließlich der Wirkorte und der Organe transportiert, die ihn wieder aus dem Organismus entfernen. Blut ist nicht manipulierbar, in der Zusammensetzung recht einheitlich und die Wirkstoffkonzentration steht in einem dynamischen Gleichgewicht mit der Konzentration aufgenommener Substanzen im Zentralnervensystem und somit, zumindest im beschränkten Maße, in Bezug zu einer Wirkung. Aus all diesem Gründen erfüllt aus verkehrsrechtlicher Sicht nur Blut als Untersuchungsmaterial die deutschen gesetzlichen Vorgaben des § 24a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz. Da in Deutschland Duldungspflicht besteht, kann die Blutentnahme im Rahmen begangener Verkehrsdelikte von der Polizei angeordnet werden. Allerdings ist die Entnahme hoch invasiv und somit zum Testen „vor Ort“ nicht geeignet. UrinEine Ergänzung zur analytischen Auswertung des Blutes bietet die Untersuchung von Urin. Als Untersuchungsmaterial hat Urin den Vorteil, ohne invasive Techniken in zumeist großer Menge vom Probanden abgegeben werden zu können. Generell liegen die Fremdstoffe bzw. deren Metaboliten in höherer Konzentration vor als im Blut und können länger nachgewiesen werden. Auch kann das breitere Metabolitenprofil zusätzliche Informationen liefern. Nachteilig ist jedoch die nur bedingt mögliche Vergleichbarkeit zum Blutergebnis. So finden sich zumeist direkt nach Konsum bereits messbare Konzentrationen im Blut, während durch den Abbauprozess der Drogen im Körper der Nachweis im Urin noch nicht oder kaum möglich ist. Andererseits ist gerade bei einem positiven Nachweis im Urin nicht zwangsläufig auf eng zurückliegenden Konsum zu schließen; gerade beim Cannabiskonsum ist das zur Detektion genutzte Hauptabbauprodukt, die THC-Carbonsäure, noch bis zu Wochen später im Urin vorhanden. Die Notwendigkeit geeigneter Örtlichkeiten zur Abgabe einer Urinprobe macht oft einen hohen Zeit- und Personalaufwand erforderlich. Gerade bei beobachteter Abgabe ist eine Wahrung der Intimsphäre der getesteten Person unmöglich. Auch kann eine Urinabgabe des Probanden auf vielfältige Art und Weise manipuliert werden, bzw. ist aus verschieden Gründen nicht immer möglich. So ist Urin als Testmedium zum Nachweis eines generellen Drogenkonsums zwar prinzipiell geeignet, aber dennoch nicht praktikabel - und per Gesetz in vielen Ländern nicht gegeben. SpeichelDer (physiologische) Speichel ist farblos und durchsichtig, von geringer Viskosität und wird von den in der Mundhöhle und in ihrer Umgebung liegenden Speicheldrüsen gebildet. Diese Drüsen sondern täglich etwa 1 – 1,5 Liter Speichel ab. Speichel bietet als Untersuchungsmaterial eine aufschlussreiche Aussage zur aktuellen Drogenbeeinflussung, da sich, ähnlich den Blutproben, aktuellere Bezüge zum Zeitpunkt des Drogenkonsums und zum Grad der Wirkung herstellen lassen als mit der Untersuchung von Urin. Bei der Gewinnung von Speichelproben stellen sich weniger Probleme als bei der Gewinnung einer Urinprobe: die Intimsphäre der Probanden wird nicht sehr wesentlich beeinträchtigt und die Probengewinnung kann deshalb direkt an der Teststelle unter ständiger Aufsicht erfolgen, ohne dass besondere Einrichtungen erforderlich wären. Daher ist der benötigte Zeit- und Personalaufwand zu Testdurchführung deutlich geringer als bei Urintests. Mögliche Manipulationen durch den Probanden sind weitestgehend ausgeschlossen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei getesteten Personen, insbesondere auch bei verdächtigten Fahrern, generell eine größere Bereitschaft besteht, einen Speichelvortest durchzuführen als einen Urinvortest. Haare / NägelAuch keratinhaltiges Material wie Haare oder Nägel lässt sich als Analysenmaterial verwenden. Durch den Einschluss von Drogen in der Keratinstruktur können unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Haar-Wachstumslänge (ca. 1 cm/Monat) Aussagen zur „Drogenkarriere“ des Untersuchten sowie in gewissem Maße zu Konsumverhalten getroffen werden. Allerdings kann durch die Untersuchung keine Auskunft zu akutem Konsum von Drogen gegeben werden, so dass Rückschlüsse auf eine konkrete Beeinflussung nicht möglich sind. Der Einsatz von Haaren oder Nägeln als Untersuchungsmaterial ist für einen Vortest nicht sinnvoll. Vergleich von Speichel als Untersuchungsmaterial mit den Materialien Blut und Urin
Siehe auchQuellen
Kategorien: Droge | Diagnostik |
|
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Drogentest aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |