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Drogenpolitik
Drogenpolitik umfasst jenen Politikbereich, der sich mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit vorwiegend illegalen Drogen beschäftigt. Traditionell eine Domäne der Innenpolitik, ist mittlerweile die Gesundheits- und Sozialpolitik dabei, den Ansatz von reiner Repressionspolitik zu einer eher ganzheitlichen Sichtweise zu verschieben. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
GeschichteWährend das Bedürfnis, den Umgang mit psychoaktiven Substanzen zu thematisieren, bereits seit biblischen Zeiten dokumentiert ist, existiert eine eigenständige Drogenpolitik erst seit den späten 1960ern. Die Anfänge gehen international auf die 1920er und 1930er Jahre zurück, als viele bis dahin legale und als Medizin verkaufte Stoffe, teilweise pflanzlicher Natur, Kokain, Cannabis, teilweise halbsynthetisch hergestellte Substanzen wie Heroin international geächtet und verboten wurden.[1] Thematische AbgrenzungDie Drogenpolitik wird in der Regel von zwei Ansätzen beherrscht, die sich – häufig unversöhnlich – gegenüberstehen. Die Kernfrage, ob und wie der Konsum von illegalen Drogen zu reglementieren ist, wird von diesen Ansätzen unterschiedlich beantwortet: Zum einen existiert der „repressive“ Ansatz, der Drogen, ihren Anbau, die Herstellung, den Vertrieb sowie Besitz und Konsum verbieten will. Normatives Ziel ist eine Gesellschaft, die frei von Drogen lebt – die sogenannte drogenfreie Gesellschaft. Wie weit sie von Drogen frei sein soll, ist allerdings auch unter den Anhängern dieses Ziels umstritten. Global gesehen ist dies das herrschende Modell, es wird auch Prohibition genannt. Zum anderen der „progressive“ Ansatz (oder auch „akzeptierende“ Ansatz), der dazu auffordert, sich der Tatsache zu stellen, dass eine drogenfreie Welt illusorisch ist und die betroffenen Drogen trotz Repression konsumiert werden. Es gilt durch verschiedene Programme Schadensminimierung (Harm-Reduction) zu betreiben (z. B. durch Rauschkunde, Vermittlung von Drogenmündigkeit sowie Drug-Checking). In Zukunft, so dieser Ansatz, sollte der Konsum von Drogen in privatem Rahmen erlaubt sein, aber gleichzeitig Programme zur Prävention, zum Ausstieg aus der Sucht, aber auch Informationen, die einem verantwortungsvollem Umgang mit der jeweiligen Substanz erst ermöglicht, angeboten werden. Ob der Schutz des Individuums besser durch den „repressiven“ oder „progressiven“ Ansatz geleistet wird, ist nicht nur in der Politik strittig. Die Wissenschaft ist bislang ebenfalls nicht in der Lage, sich über die „richtige“ Drogenpolitik zu einigen, wobei jedoch anzumerken ist, das bereits wiederholt von Regierungs- bzw. Gesundheitsbehördenseite (WHO) Studien über Gefährlichkeit von diversen Drogen bzw. der Erfolgsbilanz des War on Drugs in Auftrag gegeben worden waren, die Ergebnisse jedoch unter Verschluss gehalten wurden, da diese nicht die von Auftraggeberseite erwünschte Politik bestätigten. Es mehren sich im Allgemeinen die Stimmen, die darauf hinweisen, dass die Verfolgung von Drogenkonsumenten diesen und der gesamten Gesellschaft gegenüber kontraproduktiv ist. Auch die Frage, ob es dem Staat überhaupt zusteht, sich in die Drogenpolitik einzumischen, wird angezweifelt. Die Freiheitsbeschränkungen heutiger Drogenpolitik stehen im Widerspruch zu den international anerkannten Menschenrechtsabkommen und meist auch im Widerspruch zu den in den nationalen Verfassungen garantierten Bürgerrechten.[2] Eine andere Frage, deren Beantwortung das Drogen(politik)problem einer Lösung näher bringen würde, ist: Sind die sogenannten Drogenprobleme das Resultat der staatlichen und gesellschaftlichen Repression auf die Konsumenten illegaler Drogen oder liegen die Ursachen für das Problem in dem Gebrauch von illegalen Drogen ansich begründet? Weithin unabhängig von wissenschaftlichen Erkenntnissen hat sich eine rechtliche Klassifizierung von Drogen in legal und illegal etabliert, die die Konsumenten in „brave Bürger“ und „gesetzlose Verbrecher“ unterteilt. Drogenpolitische Aktivitäten verteilen sich traditionell über das komplette Spektrum der durch Ressortdefinitionen abgegrenzten Politikfelder: Innenpolitik
Rechtstheoretisch fragwürdig sind jene Teile des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) als Teil des Strafrechts, nach denen der einzige „Geschädigte“ – so heißt es im Jargon – der Angeklagte bzw. Verurteilte selbst ist (u. a. Erwerb/Besitz zum Eigengebrauch). Gesundheitspolitik
Siehe auchEinzelnachweise
Literatur
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Drogenpolitik aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |