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DispensierrechtUnter Dispensierrecht versteht man die Erlaubnis vom Gesetzgeber, Medikamente herzustellen, zu mischen, zu lagern und zu verkaufen - also im Grunde das Führen einer Apotheke. In Deutschland haben das Dispensierrecht neben den Apothekern zur Versorgung von erkrankten Menschen auch Tierärzte (praktizierender Tierarzt) zur Versorgung ihrer erkrankten Patienten (Heimtiere, Nutztiere, Zootiere, Wildtiere etc.)
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Dispensierrecht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |