Meine Merkliste
my.bionity.com  
Login  

Dignitas (Verein)



Dignitas (lat. für Würde) ist ein Schweizer Verein mit Sitz in Forch, Kanton Zürich, der sich für Sterbehilfe einsetzt und Freitodbegleitungen anbietet. Er wurde am 17. Mai 1998 von dem heute 75-jährigen Journalisten und Anwalt Ludwig A. Minelli gegründet.

Inhaltsverzeichnis

Mitgliedschaft

Mitglieder erhalten – bei einer einmaligen Eintrittsgebühr von CHF 100 und einem jährlichen Mitgliederbeitrag von mindestens CHF 50 – Unterstützung bei der Durchsetzung von Patientenverfügungen und Hilfe bei anderen Konflikten mit Behörden, Ärzten oder Heimleitungen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im Falle einer schweren Erkrankung und somit starken Beeinträchtigung der Lebensqualität eine Suizidbegleitung in der Schweiz in Anspruch zu nehmen. Für eine Sterbebegleitung stellt Dignitas Sondermitgliedergebühren in Rechnung: bei Schweizern ergibt das laut Minelli einen Betrag von CHF 2.000–3.000, bei Ausländern von etwa € 3.500.[1]

Den aktuellen Statuten des Vereins zufolge[2] kann der Gründer, Ludwig A. Minelli, als sogenannter „Generalsekretär“ – d. h. Vereinspräsident und Geschäftsleiter in einer Person – allein über alle Mitgliederaufnahmen entscheiden und Mitglieder auch wieder definitiv ausschließen.

Dignitas hat ungefähr 6.000 Mitglieder (2006) aus 52 Ländern. Rund 1.000 davon haben ihren Wohnsitz in der Schweiz, etwa 1.600 in Deutschland und 600 in Großbritannien.

Die deutsche Sektion: Dignitate

Die dem Schweizer Verein angeschlossene deutsche Sektion firmierte nach ihrer Gründung im September 2005 zunächst als Dignitas-Deutschland mit Sitz in Hannover, wurde nach einer Klage der Deutschen Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer e.V. dignitas jedoch in Dignitate umbenannt. Als Reaktion auf die Ausdehnung von Dignitas auf Deutschland haben die Bundesländer Saarland, Hessen und Thüringen im Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe gestellt werden soll.[3]

Ablauf einer Freitodbegleitung

Zuerst werden mit dem Mitglied – laut Dignitas – durch erfahrene und qualifizierte Mitarbeiter „eingehende Gespräche“ geführt, um abzuklären, ob der Sterbewunsch wirklich einzig dem erklärten Willen des urteilsfähigen Mitglieds entspricht.

Als nächstes muss ein Arzt – in der Regel der Hausarzt, sonst ein Vertrauensarzt von Dignitas – sich nach dem Studium der Krankenunterlagen grundsätzlich dazu bereit erklären, ein Rezept für das tödlich wirkende Mittel Pentobarbital auszustellen.

Nach dem "provisorischen grünen Licht" kann dann ein Termin für die Suizidbegleitung vereinbart werden.

Bevor sich der Arzt (meistens der, der vorher auch das "provisorische grüne Licht" erteilt hat) endgültig dafür entscheidet, ein Rezept für das tödlich wirkende Medikament auszustellen, führt er in der Schweiz zunächst ein persönliches Gespräch mit dem Sterbewilligen. Wenn danach der Arzt immer noch davon überzeugt ist, dass die Freitodbegleitung für das Dignitas-Mitglied angemessen ist, wird er das gewünschte Rezept ausstellen.

Die Freitodbegleitung findet oft unter Anwesenheit von Angehörigen und mindestens zwei Zeugen in einer von Dignitas gemieteten Örtlichkeit statt. Dort ist zwecks juristischer Absicherung eine Kamera installiert.[4].

Weil in der Schweiz jeder Suizid juristisch als „außerordentlicher Todesfall“ gilt, wird nun die Polizei informiert. Diese untersucht in jedem Fall die genauen Todesumstände. Entscheidend für die Legalität einer Suizidhilfe ist das Fehlen „selbstsüchtiger Beweggründe“ (StGB, Art. 115) [3]; eine „normale finanzielle Entschädigung“ für die erbrachten Dienstleistungen allein kann diese nicht begründen.

Kritik

Dignitas polarisiert stark und beeinflusst die öffentliche Diskussion über die Sterbehilfe. Ihrem Gründer wird vorgeworfen, durch eine Verharmlosung des Suizids moralischen Druck auf schwerkranke Menschen auszuüben, die dann ihrem Leben ein Ende setzen, um nicht der Gesellschaft oder ihren Angehörigen zur Last zu fallen. Außerdem wird Dignitas immer wieder angelastet, psychisch kranke Menschen beim Suizid unterstützt zu haben; nach einem neuen Bundesgerichtsentscheid wäre das allerdings „unter Umständen“ – im Urteil ist von einem „vertieften psychiatrischen Fachgutachten“ die Rede – bei urteilsfähigen Personen im Sinne eines sogenannten Bilanzsuizids nicht strafbar. Dignitas leistet im Gegensatz zu anderen Sterbehilfe-Organisationen auch Menschen aus dem Ausland Sterbehilfe, man spricht daher von Sterbetourismus. Dieser hat rasant zugenommen: Im Kanton Zürich wurden im Jahr 2000 noch 33 Personen in den Tod begleitet, davon 5 aus dem Ausland; 2006 waren es 221, davon 174 Ausländer.[5]

Gegen Dignitas, die mit einem „sanften Hinübergleiten in den Tod“ wirbt, haben Zeugen in mehreren Fällen schwere Vorwürfe wegen eines langsamen und qualvollen Todes erhoben. Ein Schlaganfallpatient verstarb nicht binnen Minuten, sondern erst nach einem 72-stündigen Todeskampf und lag drei volle Tage im Krankenhaus. In einem weiteren Fall erstickte eine 43-jährige todeswillige Krebskranke, zwei Augenzeugen zufolge, erst nach 38 Minuten, während sie immer wieder schrie: «Ich verbrenne!»[6][7] Die Freitodbegleitung biete alles andere als einen „würdevollen Abschied“, meinte kürzlich der Sohn einer verstorbenen Engländerin.[8] Die Schweizer Organisation Dignitas findet keine geeigneten Räume für die Sterbebegleitung und hat zwei Deutschen auf einem Parkplatz bei Zürich in einem Auto Sterbehilfe geleistet.[9]

In der Sendung Rundschau des Schweizer Fernsehens vom 7. Februar 2007[10] kritisierten Ex-Mitarbeiter von Dignitas die zu schnelle Vorgehensweise („Schnellabfertigung“), vor allem bei den Sterbewilligen aus dem Ausland, und warfen dem Gründer intransparente Geschäftsführung und finanzielle Eigeninteressen vor. In zwei Fällen soll – allerdings nicht von Dignitas-Mitarbeitern – aktive Sterbehilfe geleistet worden sein. In der Folgesendung vom 14. Februar kamen einerseits weitere Kritiker zu Wort; der Vertreter von Exit etwa meinte, Dignitas schade mit seinem Verhalten der Sache. Andererseits nahm Minelli selber zu den Vorwürfen Stellung; unter anderem verwies er darauf, dass rund 70 % der Sterbewilligen dank der Zusicherung, dass ein Arzt ihnen ein „Todesrezept“ ausstellen würde, sich wieder frei fühlten und die Kraft fänden weiterzuleben.

Laut Angaben von Minelli hat Dignitas bislang (Stand: Oktober 2007) genau 781 Menschen Suizid-Beihilfe geleistet.[11]

Minelli hat in einem ausführlichen Interview mit der Weltwoche bereits 2004 zu vielen grundsätzlichen Fragen und Kritikpunkten Stellung genommen.[12] In einem Gespräch mit der Zeitschrift Rote Fahne anlässlich der Eröffnung eines Büros in Hannover im Herbst 2005 kritisierte er die Haltung der Kirche und der Politik als heuchlerisch, unter Berufung auf Thomas Morus bzw. dessen Roman Utopia.[13] Wobei er der Intention des Autors völlig widerspricht, der in Form der Satire gegen die menschenunwürdigen Umstände seiner Zeit schreibt und in keiner Weise den Freitod unterstützt.

Die Zeitschrift Beobachter berichtet in der Ausgabe vom 16. März 2007 über die strittigen Punkte, vor allem aus der Sicht einer ehemaligen Mitarbeiterin, und über die schleppende Behandlung der Strafanzeigen gegen Dignitas durch die Zürcher Staatsanwaltschaft.[14]

Widerstand der Anwohner

Einige Bewohner und Anwohner des „Sterbehauses“ in Zürich haben sich 2006 gegenüber einer Journalistin des englischen Telegraph über die für sie untragbaren Zustände beklagt, ein solches „Haus des Horrors“ wäre ihrer Ansicht nach in einem nobleren Quartier niemals geduldet.[15] Per Ende September 2007 wurde schließlich dem Verein die Wohnung gekündigt.

Nach dem Umzug von Zürich nach Stäfa macht sich auch dort Widerstand breit. Der Stäfner Gemeinderat hat ein vorläufiges Nutzungsverbot für die von Dignitas gemietete Wohnung erlassen.[16] Der Hauseigentümer wurde aufgefordert, für die Nutzungsänderung der Wohnung eine Baubewilligung zu beantragen. Am 27. September 2007 wurde die Wohnung geschlossen.[17]

In der Folge wurden die Freitodbegleitungen in Minellis Wohnung in Maur verlegt. Doch auch in Maur wurde Dignitas die Sterbehilfe untersagt, worauf der Verein nach Winterthur in ein Hotel der Mittelklasse auswich. Die Hoteldirektion wird nun juristische Schritte einleiten, da sie über die Hintergründe der Zimmerreservation nicht aufgeklärt wurde.[18]

In einem Haus im Industriequartier von Schwerzenbach haben Mitarbeitende des Vereins Dignitas erneut – trotz Protesten – einer sterbewilligen Person zum Suizid verholfen.[19] Das Zürcher Verwaltungsgericht hat Freitodbegleitungen im Schwerzenbacher Industriequartier in einem am 22. November 2007 veröffentlichten Entscheid akzeptiert.[20] Nach dem Verzicht des Schwerzenbacher Gemeinderats auf eine Beschwerde beim Bundesgericht ist das Urteil definitiv rechtskräftig geworden.

Siehe auch

Quellen

  1. Stefan Keller: Erhalten Sie auch Legate? (Interview mit Minelli), WOZ, 20. Juli 2006
  2. Dignitas: Statuten, 14. Dezember 2004
  3. Deutscher Bundesrat: Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung (pdf), 27. März 2006
  4. Urs Willmann: Dignitas ist ein diktatorischer Verein, Die Zeit, 27. Oktober 2005
  5. SF 1: Ständerat will stärkere Kontrolle der Sterbehilfe, Beitrag in der Sendung 10vor10, 21. Juni 2007
  6. Langsame und qualvolle Sterbehilfe, 20 Minuten, 7. Januar 2007
  7. Reto Gerber: Sterbehilfe Dignitas: Todeskampf dauerte 72 Stunden, SonntagsZeitung (Zürich), 7. Januar 2006
  8. Stefan Hohler und Claudia Imfeld: Vorwürfe gegen Dignitas, Tages-Anzeiger, 3. Februar 2007
  9. Vorwürfe gegen Dignitas, WELT ONLINE, 7. November 2007
  10. Sterbehilfe als Geschäft, Rundschau, 7. Februar 2007
  11. «Es ist meine Pflicht» Eine ausführliche Stellungnahme Minellis zur aktuellen Kritik in der Weltwoche vom 4. Oktober 2007
  12. Peter Holenstein: Leichen als Geiseln, Weltwoche, Nr. 22/04 (gespiegelt auf: [1])
  13. Gespräch mit der Wochenzeitung Rote Fahne, Nr. 40, vom 06.10.2005
  14. Dominique Strebel: Eine Insiderin klagt an, Beobachter 6/07
  15. Williams Alexandra: Residents want rid of Dignitas 'house of horrors', Telegraph, 3. Juni 2006 (Ausschnitt auf deutsch: [2])
  16. Nutzungsverbot für Sterbewohnung der Dignitas, Gemeinde Stäfa, 20. September 2007
  17. Dignitas im Gegenwind, NZZ vom 28. September 2007
  18. Verein Dignitas wich in Hotelzimmer aus, Neue Luzerner Zeitung vom 30. September 2007
  19. Sterbehelfer auch in Schwerzenbach unerwünscht, NZZ vom 2. Oktober 2007
  20. Ein weiser Entscheid, Tages Anzeiger vom 23. November 2007
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Dignitas_(Verein) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Ihr Bowser ist nicht aktuell. Microsoft Internet Explorer 6.0 unterstützt einige Funktionen auf ie.DE nicht.