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DeckregisterDas Deckregister ist ein nach § 23 der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) vorgeschriebenes Dokument für Halter von Bullen, Hengsten und Ebern, die zur Bedeckung fremder Tiere eingesetzt werden. Es muss entweder gebunden und mit Seitenzahlen versehen sein oder als Loseblattdurchschreibesystem mit nachprüfbaren systematischen Aufzeichnungen geführt werden. Es ist ein Jahr aufzubewahren und dient der Nachvollziehbarkeit von Tierkontakten im Zusammenhang mit Deck- und anderen Tierseuchen. Verstöße gegen das Führen des Deckregisters werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Weiteres empfehlenswertes FachwissenIm Deckregister sind folgende Angaben zu dokumentieren:
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Deckregister aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |