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Cyclobarbital
Weiteres empfehlenswertes FachwissenCyclobarbital ist ein Barbiturat, d.h. ein Derivat der Barbitursäure. Barbiturate werden als Sedativa, Narkotika und Antiepileptika eingesetzt. Cyclobarbital hat in der Barschel-Affäre für Aufsehen gesorgt, da es dort in einer tödlichen Dosis zum Einsatz gekommen sein soll.[1] RechtsstatusCyclobarbital ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 3 BtMG ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis oder Verschreibung ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden. International fällt Cyclobarbital unter die Konvention über psychotrope Substanzen. Quellen und Verweise
Kategorien: ATC-N05 | Sedativum | Narkotikum | Arzneistoff |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Cyclobarbital aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |