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Credé-Prophylaxe



Die Credé-Prophylaxe, eigentlich Credésche Augenprophylaxe, ist die vorbeugende Behandlung von Neugeborenen mit Augentropfen, die ursprünglich eine 1%ige Silbernitratlösung enthielten. Heute wird meist Erythromycin in Form von Augentropfen oder -salbe verwendet.

Durch die Einführung der Credé-Prophylaxe im Jahre 1881 durch den deutschen Gynäkologen Carl Siegmund Franz Credé (1819-1892) konnte die Inzidenz der potentiell zur Erblindung führenden Gonoblennorrhoe (eine eitrige Bindehautentzündung bei Neugeborenen) stark gesenkt werden. Die Entzündung wird von der Mutter bei der Geburt übertragen, falls sie mit Gonorrhoe infiziert ist.

Wenn die Eltern kein Einverständnis erteilen und ein negativer Vaginalabstrich der Mutter vorliegt, kann auf die Prophylaxe verzichtet werden.

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