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ChemikaliensicherheitDer Begriff Chemikaliensicherheit bezeichnet die nationalen und internationalen Bemühungen, durch Regelungen (Gesetze, Übereinkommen, etc.) den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien (Gefahrstoffen) sicherzustellen.
Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
Nationale RegelungenDeutschlandIn Deutschland wird die Chemikaliensicherheit gesetzlich durch das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz, ChemG) geregelt, auf dessen Grundlage die Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) das Inverkehrbringen von und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen regelt. Internationale RegelungenAufgrund des weltweiten Handels mit gefährlichen Stoffen und die immer wieder stattfindende unbeabsichtigte Freisetzung dieser Stoffe ist ein gemeinsames internationales Vorgehen wichtig, das insbesondere
abzielt. Auf internationaler Ebene gibt es verschiedene Aktionspläne und Abkommen, die den Schutz des Menschen und der Umwelt gewährleisten sollen.
Agenda 21Im Kapitel 19 der Agenda 21 sind die Prinzipien für eine international wirksame Chemikaliensicherheit und ein konkretes Chemikalienmanagement festgeschrieben worden. In dem von zahlreichen Staats- und Regierungschefs verabschiedeten Aktionsprogramms der ersten Konferenz für Umwelt und Entwicklung, die 1992 in Rio de Janeiro (Brasilien) stattfand, werden Ziele für den umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien einschließlich Maßnahmen zur Verhinderung des illegalen internationalen Handels mit toxischen und gefährlichen Produkten festgeschrieben. Bahia-DeklarationDie auf dem Zwischenstaatlichen Forum für Chemikaliensicherheit (IFCS) im Oktober 2000 in Salvador da Bahía (Brasilien) zusammengetroffenen Vertreter von Regierungen, internationalen Organisationen und nichtstaatlichen Organisationen haben in der Bahia-Deklaration nochmals ihr Engagement für die Umsetzung des Kapitels 19 der Agenda 21 zum sicheren Umgang mit Chemikalien bekräftigt. Darüberhinaus wurden Empfehlungen zur Verbesserung der internationalen Chemikaliensicherheit beschlossen. Diese Empfehlungen umfassen u.a.
vorsorgenden Umweltschutzes
Übereinkommen und Abkommen. Weltgipfel Johannesburg 2002Auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung (WSSD), der 2002 in Johannisburg (Südafrika) stattfand, wurde ein Aktionsplan (Johannesburg Plan of Implementation) verabschiedet, der sich u.a. im Abschnitt III (Nicht-nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster verändern) mit dem Bereich Chemikaliensicherheit befasst. Im Absatz 22 heißt es: „Die Erneuerung der Verpflichtung aus der Agenda 21, Chemikalien während ihres gesamten Kreislaufs und gefährliche Abfälle im Sinne einer nachhaltigen entwicklung und zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sachgerecht zu behandeln, mit dem Ziel, unter anderem, bis 2020 zu erreichen, das Chemikalien so benutzt und produziert werden, dass signifikante negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt minimiert werden.“ (zitiert nach (1)).
PIC-Übereinkommen über Vorabzustimmung nach InkenntnissetzungDas Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung ("Prior Informed Consent", PIC) für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel wurde im September 1998 angenommen und von Deutschland und der EU gezeichnet. Es ist am 24. Februar 2004 als erstes Übereinkommen nach dem Weltgipfel von Johannesburg in Kraft getreten. Nach seinem Unterzeichnungsort ist es auch als "Rotterdamer Übereinkommen" bekannt. Die Konvention verpflichtet exportierende Vertragsstaaten, die entsprechenden Importländer über einen beabsichtigten Transfer von gefährlichen Chemikalien vorher zu informieren und diesen erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Importlandes durchzuführen. Diese Regelung soll insbesondere die Entwicklungsländer schützen. POP-Übereinkommen über langlebige organische SchadstoffeDas Übereinkommen über bestimmte langlebige organische Schadstoffe ("Persistant Organic Pollutants", POP) ist am 17. Mai 2004 in Kraft getreten. Die Konvention ist nach ihrem Unterzeichnungsort auch als Stockholmer Konvention bekannt. Das Ziel der Konvention ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor zunächst zwölf gefährlichen Chemikalien (dirty dozen bzw. Schmutzige Zwölf). Bei neun der zwölf Chemikalien handelt es sich um Pflanzenschutzmittel, die in entwickelten Industrieländern zwar schon längere Zeit verboten, in Entwicklungsländern jedoch zum Teil noch eingesetzt worden waren. Alle zwölf Chemikalien verbreiten sich in der Atmosphäre weltweit und entfalten negative Langzeitwirkungen auf menschliche und tierische Organismen. LiteraturZitierte Literatur
Weiterführende Literatur
Siehe auch:Informierte Einwilligung; Internationales Forum für Chemikaliensicherheit |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Chemikaliensicherheit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |