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Karzinogen



Krebserzeugend
am Menschen
Krebserzeugend
am Tier

Gefahrensymbol T = Giftig Gefahrensymbol Xn = Gesundheitsschädlich

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T Giftig oder Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich


Warnung vor Biogefährdung
Warnung radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen

Ein Karzinogen [kartsinoˈgeːn] ist eine Krebs fördernde Substanz, Organismus oder Strahlung.

Karzinogen heißt Krebs erzeugend und setzt sich aus Karzinom und Genese zusammen. Häufig wird der Begriff auch adjektivisch benutzt (eine Substanz wirke karzinogen, auch carcinogen, kanzerogen oder cancerogen). Nicht zu verwechseln ist karzinogen mit dem Wort Onkogen, Krebsgen.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Karzinogene kann man in zwei Gruppen unterteilen:

  • Initiiernde Karzinogene sind Stoffe, die Krebs erzeugen können.
  • Promovierende Karzinogene hingegen fördern die (Weiter-)Entwicklung des Krebses.

Weiterhin spricht man von Co-Karzinogenen, wenn ein Stoff selbst nicht Krebs erzeugend ist, jedoch in bestimmten Kombination mit anderen Stoffen (die ebenfalls nicht Krebs erzeugend sind).

Einteilung der Karzinogene

Chemische Karzinogene

Nach § 1.4.2.3 GefStoffV Anhang 1 werden chemische Karzinogene in drei Gefahrenkategorien eingeteilt. Diese Einstufung entspricht der Richtlinie 67/548/EWG und ist damit eine europäische Festlegung. Die Kategorien bedeuten:

Kategorie 1

Stoffe der Kategorie 1 wirken beim Menschen bekanntermaßen krebserzeugend. Es sind hinreichende Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen der Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff und der Entstehung von Krebs vorhanden. z. B.:

Kategorie 2

Stoffe der Kategorie 2 sollten für den Menschen als krebserzeugend angesehen werden. Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der begründeten Annahme, dass die Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff Krebs erzeugen kann. Diese Annahme beruht im allgemeinen auf Langzeitversuchen und/oder sonstigen relevanten Informationen. z. B.

Kategorie 3

Stoffe der Kategorie 3 geben wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis. Genügend Informationen für eine befriedigende Beurteilung liegen jedoch nicht vor. Aus geeigneten Tierversuchen liegen einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nicht ausreichen, um den Stoff in Kategorie 2 einzustufen. z. B.:

Stoffe der Kategorie 1 und 2 werden, sofern sie nicht ein prioritäres Gefahrensymbol haben, als giftig (T) gekennzeichnet, Stoffe der Kategorie 3 als gesundheitsschädlich (Xn)

karzinogene Viren

Tumorviren, z. B.:

karzinogene Strahlung

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Karzinogen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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