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Bundesmantelvertrag



Die Bundesmantelverträge (Bundesmantelvertrag Ärzte und Bundesmantelvertrag Ärzte/Ersatzkassen) regeln als allgemeiner Inhalt der Gesamtverträge die vertragsärztliche Versorgung. Vertragspartner sind

  • beim Bundesmantelvertrag Ärzte die Kassenärztliche Bundesvereinigung einerseits und die Verbände der Primärkassen (AOK, BKK, IKK, LKK, See-Krankenkasse und Bundesknappschaft) andererseits,
  • beim Bundesmantelvertrag Ärzte/Ersatzkassen die Kassenärztliche Bundesvereinigung einerseits und die Verbände der Ersatzkassen andererseits.

Der Geltungsbereich der Bundesmantelverträge erstreckt sich auf den Geltungsbereich des SGB V. Sie regeln unterhalb des SGB V die Rechte und Pflichten der Vertragsärzte, was z. B. die Regularien bei Arzneiverordungen, Überweisung zu anderen Ärzten, Krankenhauseinweisungen usw. betrifft.

 
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