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Arbeitsgesetz
Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (SR 822.11) ist das Arbeitsgesetz (ArG) der Schweiz. Es hat zum Ziel, die Arbeitssicherheit zu wahren und dadurch Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Das Bundesgesetz ist anwendbar auf alle öffentlichen und privaten Betriebe insbesondere auf die Betriebe der Industrie, des Gewerbes und Handels. Weiteres empfehlenswertes FachwissenIm Arbeitsgesetz werden besonders die Arbeitszeit (wöchentliche Höchstarbeitszeiten, Überzeit, Ruhezeiten und Pausen), Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Schichtarbeit und ununterbrochener Betrieb, Sonderschutz für Jugendliche, Schwangere und Mütter, industrielle Betriebe sowie der Gesundheitsschutz ganz allgemein festgelegt. GeschichteDas erste Arbeitsgesetz der Schweiz war das Fabrikpolizeigesetz des Kantons Glarus von 1864, welches die Arbeitszeit auf 12 Stunden beschränkte, Nachtarbeit verbot, schwangeren Frauen Schutz gewährte und die Fabriken der Inspektionspflicht unterstellte. Diesem Gesetz folgten andere ähnliche Gesetze in weiteren Kantonen. Im Jahre 1877 folgte das erste Eidgenössische Fabrikgesetz, welches sich auf Art. 34 der Bundesverfassung von 1874 stützte und die Arbeitszeit auf maximal 11 Stunden festlegte, keine Nachtarbeit erlaubte und ein Schutzalter von 14 Jahren einführte. Im Jahre 1919 folgte das Bundesgesetz über die 48-Stunden-Woche. Am 1. Februar 1966 wurde das jetzt gültige Arbeitsgesetz in Kraft gesetzt und seither wiederholt angepasst. InhaltNeben dem Geltungsbereich und Durchführungsbestimmungen sind folgende Hauptartikel Teil des Gesetzes:
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Arbeitsgesetz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |