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BuS-Betreuung



Die Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Betreuung) ist eine gesetzliche vorgeschriebene Maßnahme zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen.

Die BuS-Betreuung ist mit der neuen Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 eingeführt worden und ersetzte am 1. Oktober 2005 die bisherige Sicherheitstechnische Betreuung gem. BGV A6 (bisher VBG 122) und Arbeitsmedizinische Betreuung gem. BGV A7 (bisher VBG 123).

Mögliche Betreuungsformen nach der BGV A2 sind:

  • Regelbetreuung: Die Regelbetreuung ist Pflicht für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten. Das Unternehmen wird extern betreut.
  • Alternativbetreuung: Die Alternativbetreuung ist eine alternative bedarfsorientierte Betreuung mit Schulung des Unternehmers oder einer veranwortlichen Person zur eigenverantwortlichen Umsetzung der Richtlinien. Diese Betreuungsform ist eine Alternative für bestimmte Branchen und Regionen zur Regelbetreuung, z.B. Ärzte, Apotheker und Friseure, die bis einschließlich 50 Mitarbeiter beschäftigen. Die Alternativbetreuung wurde unter den Namen Leitlinienkonzept 2002 - 2005 evaluiert.
  • Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung: Die Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung kann nur von Betrieben mit bis einschließlich zehn Beschäftigten wahrgenommen werden. Es gibt hier keine festgeschriebenen Mindesteinsatzzeiten für die Betriebsärzte (BA) und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASi).
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel BuS-Betreuung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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