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Brandschutzbeauftragter



Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in den Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.

Durch die Neuregelungen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), hier im besonderen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die damit verbundene Umsetzung der Berufsgenossenschaftlichen Regelungen (BGR) in Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz in Betrieben, können diese Unternehmerpflichten/Aufgaben, durch Bestellung eines eigens ausgebildeten Mitarbeiters oder auch durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten erfüllt werden.

Von der Feuerversicherung des Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Die Hauptaufgaben eines Brandschutzbeauftragten sind :

Festlegung und durchführen organisatorischer Brandschutzmaßnahmen, wie das Erstellen von

  • Brandschutzordnung (Teil A, Teil B, Teil C)
  • Flucht- und Rettungsplänen
  • Alarmpläne
  • Feuerwehreinsatzpläne
  • Räumungspläne und der Katastrophenabwehrpläne
  • detaillierte Brandschutzpläne für besonders wichtige Betriebseinrichtungen
  • Unterweisungen der Belegschaft in Bezug auf Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungsplänen sowie vorhandenes Feuerlöschgerät
  • Organisation und Überwachung der innerbetrieblichen Brandschutzkontrollen
  • Festlegen von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall von Brandschutzeinrichtungen
  • Anweisung und Überwachung bei der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
  • Beratung in Fragen des Brandschutzes
  • ständiger Kontakt zur zuständigen Feuerwehr
  • Brandschutzübungen und Betriebsbegehungen.

Daneben soll er Gefahren (Gefährdungsbeurteilung) erkennen und beurteilen, sowie darauf achten, dass Betriebsangehörige die sicherheitsrelevanten Verhaltensregeln einhalten. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Gefahren beseitigt und Schäden möglichst gering gehalten werden.

Oft ist er auch zur Überwachung und nachträgliche Kontrolle von sogenannten Heißarbeiten, wie Schweißen, Löten oder anderen Arbeiten mit offener Flamme zuständig.

Pflicht zur Bestellung

In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Jedoch können die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Dies trifft insbesondere bei Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten und größeren Industriebauten zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist. Zudem kann die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten fordern.

Ausbildung

Deutschland

Verpflichtende Regelungen zur Ausbildung gibt es nicht. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Lehrgangsinhalte sich an dem Ausbildungsmodell der CFPA-Europe, beziehungsweise an den Leitlinien der vfdb = Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.; Richtlinie 12-09/01:2001-07 - Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten - und dem vfdb-Merkblatt 12-09/01a:2003-04, orientieren. Sie dauert in der Regel 2 Wochen und schließt mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung ab.

Ohne Lehrgang zum Brandschutzbeauftragten können bestellt werden:

  • Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum gehobenen und höheren feuerwehrtechnischem Dienst
  • Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum mittleren feuerwehrtechnischem Dienst für hauptamtliche Kräfte, wenn die Person hauptamtlich für das bestellende Unternehmen tätig ist
  • Personen mit abgeschlossener Hochschul- oder Fachhochschulausbildung in der Fachrichtung Brandschutz

Österreich

In Österreich werden die Ausbildungen von verschiedenen Institutionen durchgeführt, wie in den Wirtschaftsförderungsinstituten der Wirtschaftskammern oder den Feuerwehrschulen. Eine der großen Ausbildungsstätten in der Steiermark ist das Brandschutzforum Austria in Graz. Als Regelwerk für die Ausbildung von Brandschutzbeauftragten wird in ganz Österreich die TRVB O 117, Ausgabe 2006 herangezogen. In dieser Richtlinie, welche vom österreichischen Bundesfeuerwehrverband und den österreichischen Brandverhütungsstellen herausgegeben wurde, findet sich ein modularer Ausbildungsplan.

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Brandschutzbeauftragter aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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