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Biologische ArbeitsstoffeBiologischer Arbeitsstoff ist ein Begriff aus der Biostoffverordnung. In der Biostoffverordnung sind biologische Arbeitsstoffe wie folgt definiert: Weiteres empfehlenswertes Fachwissen(1) Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen im weiteren Sinne, die beim Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können. Eingeschlossen sind hier auch gentechnisch veränderte Mikroorganismen, Zellkulturen und humanpathogener Endoparasiten, d. h. Tiere mit parasitischer Lebensweise, die sich im Inneren anderer Tiere aufhalten. Außerdem gehören auch die Erreger der übertragbaren spongiformen Enzephalopathien zu dieser Gruppe, dies sind z. B. die Auslöser der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, der Scrapie und weiterer Erkrankungen bei Mensch und Tier. Die in Satz (1) angeführten Begriffe werden in der Biostoffverordnung noch weiter definiert, danach sind: (2) Mikroorganismen alle zellulären oder nichtzellulären mikrobiologischen Einheiten, die zur Vermehrung oder zur Weitergabe von genetischem Material fähig sind. (3) Zellkulturen sind in-vitro-Vermehrungen von aus vielzelligen Organismen isolierten Zellen. |
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Biologische_Arbeitsstoffe aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |