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Biologische Arbeitsstoffe



Biologischer Arbeitsstoff ist ein Begriff aus der Biostoffverordnung. In der Biostoffverordnung sind biologische Arbeitsstoffe wie folgt definiert:

(1) Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen im weiteren Sinne, die beim Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können. Eingeschlossen sind hier auch gentechnisch veränderte Mikroorganismen, Zellkulturen und humanpathogener Endoparasiten, d. h. Tiere mit parasitischer Lebensweise, die sich im Inneren anderer Tiere aufhalten. Außerdem gehören auch die Erreger der übertragbaren spongiformen Enzephalopathien zu dieser Gruppe, dies sind z. B. die Auslöser der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, der Scrapie und weiterer Erkrankungen bei Mensch und Tier.

Die in Satz (1) angeführten Begriffe werden in der Biostoffverordnung noch weiter definiert, danach sind:

(2) Mikroorganismen alle zellulären oder nichtzellulären mikrobiologischen Einheiten, die zur Vermehrung oder zur Weitergabe von genetischem Material fähig sind.
Dies schließt sowohl Bakterien (zelluläre mikrobiologischen Einheiten) und Viren (nichtzelluläre Einheiten, die maximal über eine Hülle verfügen, aber ihre Erbsubstanz weitergeben können) ein.

(3) Zellkulturen sind in-vitro-Vermehrungen von aus vielzelligen Organismen isolierten Zellen.
Dies können sowohl aus Pflanzen oder Tieren gewonnene Zellen sein, die außerhalb des Quellorganismus kultiviert werden.

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Biologische_Arbeitsstoffe aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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