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BioäquivalenzDer Ausdruck Bioäquivalenz entstammt der Pharmakokinetik und bewertet die Austauschbarkeit zweier wirkstoffgleicher Arzneimittel. Weiteres empfehlenswertes FachwissenArzneimittel bezeichnet man als bioäquivalent, wenn sie die gleiche pharmazeutische Äquivalenz und die gleiche Bioverfügbarkeit aufweisen. Es sind also das Ausmaß und die Geschwindigkeit der Arzneistoffresorption zu betrachten. Die Prüfung auf Bioäquivalenz wird mittels einer Pharmakokinetik-Studie an freiwilligen Probanden durchgeführt. Zwei Gruppen erhalten unter streng standardisierten Bedingungen eine gleiche Dosis des Testarzneimittels oder des Originalproduktes. In bestimmten Zeitabständen werden Blutproben entnommen und auf die Arzneistoffkonzentration hin analysiert. Mathematische Kenngrößen, anhand derer die Bioäquivalenz beurteilt werden kann, sind
Bei bezugnehmenden Arzneimittelzulassungen, die üblicherweise für Generika beantragt und erteilt werden, fordern die zuständigen Behörden vom Antragsteller den Nachweis der Bioäquivalenz mit dem Originalprodukt des Erstanbieters. Der 90 %-Vertrauensbereich (-Konfidenzintervall) des Quotienten der für die zu vergleichenden Kenngrößen ermittelten durchschnittlichen Werte für Testprodukt und Originalprodukt muss innerhalb fest definierter Grenzen liegen (üblich sind dabei 80 % - 125 %). Die Auswahl der Kenngrößen und das Studiendesign hängen unter anderem von der Indikation und der Darreichungsform des Arzneimittels ab. siehe auch: Pharmakologie, Pharmazie, Statistik |
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bioäquivalenz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |