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Bewusstseinsstörung



Unter Bewusstseinsstörung versteht man die Beeinträchtigung der Selbstkontroll-Fähigkeit und der Gesamtheit aller gegenwärtigen, empfundenen psychischen Vorgänge (Bewusstsein).

Inhaltsverzeichnis

Einteilung

Bewusstseinsstörungen werden u.a. unterteilt in Bewusstseinstrübung, Bewusstseinseinengung, Bewusstseinsverschiebung und unterschiedliche Grade der Bewusstseinsverminderung:

  • Benommenheit: Denken und Handeln des Patienten sind verlangsamt, die Orientierung ist eingeschränkt.
  • Somnolenz: Der Patient ist schläfrig, kann aber durch äußere Reize aufgeweckt werden.
  • Sopor: Der Patient befindet sich in einem schlafähnlichen Zustand und kann nicht aufgeweckt werden, er ist bewusstlos. Um Abwehrbewegungen auszulösen bedarf es starker Schmerzreize.
  • Koma: Die schwerste Form der Bewusstseinsstörung, der Patient kann aus seinem schlafähnlichen Zustand nicht mehr erweckt werden.

Sonderfall des Komas ist das Wachkoma oder Apallisches Syndrom.

In der Notfallmedizin ist die Einteilung anhand der Glasgow Coma Scale üblich.

Ursache

Eine Bewusstseinsstörung ist immer das Symptom einer zugrundeliegenden Gesundheitsstörung. Unter anderem kommen folgende in Frage:

Erkennen einer Bewusstseinsstörung

Der Patient reagiert nur verlangsamt, nicht situationsgerecht oder gar nicht auf (lautes) Ansprechen und/oder Anfassen. Bei fortgeschrittener Bewusstseinsstörung zeigt er auch nur ungezielte Abwehr oder keine Reaktion auf Schmerzreize.

Sofortmaßnahmen

Rettungskette befolgen:

  • Notruf veranlassen - bei Bewusstseinsstörungen besteht die Indikation für einen Notarzteinsatz.
  • Bei lediglich benommenen oder schläfrigen Patienten sollte man versuchen, durch ständigen Kontakt (Ansprechen, Fragen etc.) eine Verschlechterung zu erkennen.
  • evtl. Lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen, etwa die Stabile Seitenlage

Rechtliche Auswirkungen

Bewusstlosigkeit führt im Zivilrecht zur Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften (§ 105 BGB) sowie zu Deliktsunfähigkeit (§ 827 BGB). Im Zustand der Bewusstlosigkeit geschlossene Ehen sind aufhebbar. Verhalten, das im Zustand der Bewusstlosigkeit hervorgerufen wird, fällt im Strafrecht nicht unter den Begriff der Handlung.

Siehe auch

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Gesundheitsthemen!
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bewusstseinsstörung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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