Um alle Funktionen dieser Seite zu nutzen, aktivieren Sie bitte die Cookies in Ihrem Browser.
my.bionity.com
Mit einem my.bionity.com-Account haben Sie immer alles im Überblick - und können sich Ihre eigene Website und Ihren individuellen Newsletter konfigurieren.
- Meine Merkliste
- Meine gespeicherte Suche
- Meine gespeicherten Themen
- Meine Newsletter
BetriebsarztBetriebsarzt ist der Arzt, der vom Arbeitgeber nach Maßgabe des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) bestellt wird. Sowohl für private als auch öffentliche Betriebe sind die Einzelheiten durch Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung geregelt, z. B. durch die Vorschrift BGV A2 der einzelnen Berufsgenossenschaften. Der Arbeitgeber darf nur Ärzte bestellen, die über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin erfüllen diese Anforderung. In Einzelfällen entscheidet die zuständige Ärztekammer über die Anerkennung der arbeitsmedizinischen Fachkunde. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
AufgabenAufgabe der Betriebsärzte ist die Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Menschen, zum Teil auch die Mitwirkung bei deren Wiederherstellung. Dabei stützen sie sich auf eine ganzheitliche Betrachtung des arbeitenden Menschen mit Berücksichtigung somatischer, psychischer und sozialer Prozesse. Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das EU-Richtlinien in deutsches Recht umsetzt, hat der Arbeitgeber zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (Gefährdungsbeurteilung). Er hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Zu achten ist insbesondere auf
Außerdem hat der Arbeitgeber den Beschäftigten zu ermöglichen, sich je nach den Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Bei diesen Aufgaben ist der Arbeitgeber häufig auf die besondere Fachkunde von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit angewiesen. Näheres ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), in der Gefahrstoffverordnung, der Biostoffverordnung, der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 und weiteren Vorschriften im Einzelnen geregelt. Betriebsärzte spielen eine wichtige Rolle in der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung. Zu ihren Kompetenzen gehören auch die Integration behinderter Menschen in das Arbeitsleben, die stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben im Betrieb und das Eingliederungsmanagement nach Sozialgesetzbuch IX § 84. Durch ihre intensive Einbindung in die Arbeitswelt und den damit verbundenen Zugang zu ganz verschiedenartigen Gruppen von Menschen können sie wesentliche Beiträge zur angestrebten integrierten Versorgung im Gesundheitssystem leisten. Größere Betriebe mit mehreren Tausend Mitarbeitern unterhalten meist eigene betriebsärztliche Abteilungen. Die dort tätigen Ärzte (Werksärzte) nehmen häufig zusätzliche Aufgaben wahr, etwa als betriebseigene Notärzte mit entsprechender Infrastruktur und Ausstattung. QualifikationNach dem abgeschlossenen Medizinstudium folgt eine ärztliche Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin. Neben der Facharztbezeichnung Arbeitsmedizin gibt es in Deutschland auch die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Sie setzt eine bereits vorhandene Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung voraus. Zum Beispiel können also Fachärzte für Allgemeinmedizin oder Internisten diese Zusatzbezeichnung erwerben. In beiden Fällen ist ein mindestens 360 Stunden umfassender Kurs zu absolvieren, der nicht-medizinische Themen aus Psychologie, Technik, Recht, Sozialversicherungswesen usw. behandelt. Grundkenntnisse in diesen Fächern sind essentiell für die betriebsärztliche Tätigkeit. In Österreich ist die Regelung ähnlich, auch dort kann eine Zusatzbezeichnung erworben werden, wenn eine andere Fachqualifikation bereits vorliegt. Position im UnternehmenDer Betriebsarzt wird vom Unternehmer schriftlich bestellt (externer Arzt oder Angestellter des Unternehmens). Der Betriebsarzt ist dem Unternehmer direkt unterstellt und hat die Position einer Stabsstelle. Eine Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern ergibt sich aus dieser Position nicht. Der Betriebsarzt ist Mitglied im Arbeitsschutzausschuss. Besonderheiten
Betriebsarzt in anderen LändernIn folgenden europäischen Ländern gibt es vergleichbare Befähigungsnachweise: Dänemark, Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien (Vereinigtes Königreich), Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Island, Norwegen. In der EU muss die Facharzt-Ausbildung mindestens vier Jahre betragen. In den USA werden Qualifikation und Qualitätssicherung in der Arbeits- und Umweltmedizin von der ärztlichen Fachgesellschaft American College of Occupational and Environmental Medicine (ACOEM) wahrgenommen, wie dort für die ärztliche Tätigkeit allgemein üblich. Ein ausführliches Curriculum ist Pflicht für die Anerkennung durch das ACOEM. Siehe auch
Kategorien: Arbeitsmedizin | Arbeitsschutz |
|
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Betriebsarzt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |