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Betriebliches EingliederungsmanagementDas betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine Aufgabe des Arbeitgebers mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer eines Betriebes möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten zu erhalten. Im weiten Sinne geht es um ein betriebliches Gesundheitsmanagement zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft. Die Rechtsgrundlage ist § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX. Einsetzen soll das BEM, wenn ein Arbeitnehmer im Laufe des letzten Jahres mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig war. Weiteres empfehlenswertes FachwissenSoweit ein Betriebsrat bzw. Personalrat besteht, ist dieser zu beteiligen. Das gleiche gilt von der Schwerbehindertenvertretung, soweit der betroffene Arbeitnehmer schwerbehindert ist. Literatur
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Betriebliches_Eingliederungsmanagement aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |