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Betriebliches Eingliederungsmanagement



Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine Aufgabe des Arbeitgebers mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer eines Betriebes möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten zu erhalten. Im weiten Sinne geht es um ein betriebliches Gesundheitsmanagement zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft. Die Rechtsgrundlage ist § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX. Einsetzen soll das BEM, wenn ein Arbeitnehmer im Laufe des letzten Jahres mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig war.

Soweit ein Betriebsrat bzw. Personalrat besteht, ist dieser zu beteiligen. Das gleiche gilt von der Schwerbehindertenvertretung, soweit der betroffene Arbeitnehmer schwerbehindert ist.

Literatur

  • Siggy Britschgi: Krankheit und betriebliches Eingliederungsmanagement; Bund-Verlag Köln 2006, ISBN 376633218X
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
 
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