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Bestattungsverfügung



Eine Bestattungsverfügung ist eine Erklärung eines lebenden Menschen, wie mit seiner Leiche nach seinem Tod verfahren werden soll. Unter juristischen Gesichtspunkten handelt es sich um eine Willenserklärung. Sie wird zu Lebzeiten erstellt und dient für die Zeit nach dem Tode. Sie kann unter Zuhilfenahme der Beratung z. B. eines Bestatters oder eines Notars erstellt werden. Eine Bestattungsverfügung kann vom Verfügenden jederzeit geändert oder ganz aufgehoben werden. Die Bestattungsverfügung richtet sich an die Totenfürsorgepflichtigen, wenn sie nicht zugleich mit einer postmortalen Vollmacht verbunden ist.

Inhaltsverzeichnis

Sinn einer Bestattungsverfügung

Viele Menschen kümmern sich nicht darum, was mit den eigenen sterblichen Überresten nach dem Tode geschehen soll. Angehörigen fällt es daher oft schwer, eine Bestattung zu organisieren, weil sie keine oder nur vage Kenntnisse über die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen haben. Angesichts des Zeitdruckes, der seelischen Belastung durch den Verlust und der anstehenden Kosten können Wünsche des Verstorbenen oft nicht angemessen umgesetzt werden. Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann diese Situation deutlich entschärfen.

Form einer Bestattungsverfügung

Die Bestattungsverfügung unterliegt keinen besonderen Formvorschriften, da sie im deutschen Recht bislang nicht gesondert geregelt ist. Gleichwohl bieten sich die allgemeinen Regeln bei Willenserklärungen an. Bei der Bestattungsverfügung ist von Bedeutung, dass sie zweifelsfrei dem Willen des Verfügenden entspricht und ohne äußeren Druck entstanden ist. Sie ist deshalb sinnvollerweise handschriftlich vom Verfügenden selbst verfasst. Bei gedruckten Verfügungen kann die Bestätigung eines Notars oder des Hausarztes diese Funktion übernehmen. Die Verfügung über die Bestattung kann auch Teil eines Testamentes sein, dies empfiehlt sich aber nicht, da bis zur Testamentseröffnung meist so viel Zeit vergeht, dass bis dahin die Leiche bereits bestattet sein muss.

Inhalt einer Bestattungsverfügung

Eine Bestattungsverfügung enthält üblicherweise mindestens:

  • Überschrift „Bestattungsverfügung“ oder ähnlich
  • Erstellungsort und Datum
  • Name, Anschrift, Geburtsdatum
  • Eingangsformel „Wünsche zu meiner Bestattung“ oder ähnlich
  • Hinweis zur gewünschten Bestattungsart und zum Bestattungsort
  • Unterschrift

Weiterer möglicher Inhalt:

  • Festlegung, ob eine Bestattungsfeier stattfinden soll, und wenn ja, Hinweise zur Gestaltung.
  • Hinweise auf eine mögliche Bestattungsvorsorgeversicherung, zu einem bestehenden Vorsorgevertrag oder einem dafür vorgesehenen Sparkonto (und ggf. Einräumung einer Bankvollmacht an den Bestattungspflichtigen).
  • Festlegung zum Umfang der Bestattung.
  • Falls zum Zeitpunkt der Erstellung der Verfügung eine Grabstelle vorhanden ist, Angaben über eine Alternative, wenn die Grabstelle zum Zeitpunkt der Bestattung nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.
  • Angabe einer Person, die im Falle von Unklarheiten Entscheidungen treffen soll.
  • Hinweis auf andere Dokumente und deren Aufbewahrungsort, wie:
  • Testament, Familienstammbuch, Versicherungsdokumente, Sonstige Verfügungen wie Kremationsverfügung, Seebestattungsverfügung, Einladungsliste zur Bestattungsfeier.

Ergänzende Hinweise zur Umsetzung

Eine Bestattungsverfügung sollte nicht allein, ohne die Einbeziehung der Angehörigen erstellt werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Verfasser eine Bestattungsart wählt, die keine Grabstätte hinterlässt, die später besucht werden kann. Eine Grabstätte dient der Trauerbewältigung.

Siehe auch

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bestattungsverfügung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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