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BaustellenverordnungDie Baustellenverordnung hat das Ziel, durch besondere Maßnahmen zu einer Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf einer Baustelle beizutragen. Beschäftigte im Baubereich sind im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt.
Weiteres empfehlenswertes FachwissenDie am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Baustellenverordnung (BaustellV) hat die europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EWG in deutsches Recht umgesetzt. Für Österreich trat eine entsprechende gesetzliche Grundlage mit dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG BGBl. I 37/1999 ) in Kraft. Weiters wird die Koordination von Bauarbeiten im § 8 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG BGBl. Nr 450/1994 ) geregelt. Besondere Gefahren auf Baustellen ergeben sich insbesondere daraus, dass Arbeiten auf der Baustelle von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden, was die Abstimmung der Arbeitgeber für die zu treffenden Schutzmaßnahmen erheblich erschwert. Auch sonstige auf der Baustelle Tätige, wie Unternehmer ohne Beschäftigte, tragen zu den Gefahrenpotentialen auf der Baustelle bei. Für die Koordinierung der Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle ist neben dem Bauherrn der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator verantwortlich.
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Baustellenverordnung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |