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AugenscheinAugenschein bezeichnet
Weiteres empfehlenswertes FachwissenDer Beweis durch Augenschein wird durch die Angabe der zu beweisenden Tatsache und durch die Bezeichnung des Gegenstandes des Augenscheins angetreten. Die Beweisaufnahme erfolgt durch das Gericht oder einen beauftragten oder ersuchten Richter. Dabei kann angeordnet werden, dass ein Sachverständiger hinzuzuziehen ist.
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Augenschein aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |