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Augeninnendruck



Der Augeninnendruck bewirkt eine konstant glatte Wölbung der Hornhautoberfläche, einen gleich bleibenden Abstand zwischen Hornhaut, Linse und Netzhaut des Auges, sowie eine gleichmäßige Ausrichtung der Fotorezeptoren auf der Netzhaut. Gemessen werden kann dieser mit Hilfe eines Tonometers. Der normale Augeninnendruck liegt statistisch zwischen 10 und 21 mmHg.

Für den Augeninnendruck ist das Kammerwasser verantwortlich. Das Kammerwasser wird vom Epithel des Ziliarkörpers gebildet und fließt dann zwischen Iris und Augenlinse durch die Pupille in die Vorderkammer des Auges. Von dort fließt es über das Trabekelwerk des Kammerwinkels in das episklerale Venennetz ab.

Wenn infolge anatomischer Widerstände innerhalb des Auges ein kontinuierlicher Abfluss des Kammerwassers nicht mehr gewährleistet ist, so erhöht sich der Augeninnendruck. Durch einen erhöhten Augeninnendruck kann es zu einer Schädigung des Sehnervs kommen, zum Glaukom, das auch als grüner Star bezeichnet wird.

Die Messung des Augeninnendruckes gilt allgemein als wichtige Vorsorgemaßnahme. Die Kosten der Messung als Vorsorgeuntersuchung werden von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland nicht übernommen. Ist die Messung allerdings medizinisch erforderlich, etwa nach der Diagnose eines Glaukoms oder bei langfristiger Cortisontherapie, sind die Kosten mit der Behandlungspauschale abgegolten.

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Gesundheitsthemen!
 
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