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AufzugsverordnungDie Aufzugsverordnung (12. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz [12. GPSGV]) setzt die europäische Richtlinie 95/16/EG (Aufzugsrichtlinie) in Deutschland in nationales Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen Aufzügen. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
Voraussetzung für das Inverkehrbringen ist, dass der Montagebetrieb
Diese Verordnung gründet auf § 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG).
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Aufzugsverordnung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |