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Atemschutzgeräteträger



 Als Atemschutzgeräteträger (AGT) bezeichnet man Personen, die in der Lage sind sowohl medizinisch als auch ausbildungsmäßig ein Atemschutzgerät zu tragen.

Aus medizinischer Sicht muss ein Atemschutzgeräteträger vor allem eine gute Lungenfunktion haben. Er darf aber auch nicht an Raumangst leiden und muss auch unter Stress besonnen handeln können. Diese Bedingungen sind notwendig, wenn jemand aus beruflichen Gründen mit Atemschutzgeräten arbeiten muss, beispielsweise Schweißer, die in einem Tank arbeiten müssen. Besonders anstrengend sind naturgemäß Tätigkeiten, wie sie bei der Feuerwehr anfallen.   Üblicherweise gehen Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr nur truppweise zu zweit oder zu dritt vor, so dass einer den anderen unterstützen kann, falls es zu Problemen in dem Gefahrenbereich kommt. In Ausnahmefällen, wie etwa engen Schächten, kann der Geräteträger auch allein mit Seilsicherung vorgehen. Bei der Feuerwehr ist grundsätzlich die Bereitstellung eines zusätzlichen Sicherheitstrupps für jede Einsatzstelle vorgeschrieben. Werden verschiedenen Einsatzabschnitte gebildet, z.B. an unübersichtlichen Einsatzstellen, so muss für jeden Abschnitt ein Sicherungstrupp gestellt werden.Sind die Arbeiten und Einsatzstellen übersichtlich, kann unter Umständen auf den Sicherungstrupp verzichtet werden.

Zusätzlich dazu wird bei einer zentralen Atemschutzüberwachung der Einsatzbeginn, das Einsatzziel sowie der Druckluftstand erfasst, sodass verschollene Trupps schnell und effizient gefunden werden können.

Der Atemschutzgeräteträger hat die Ausbildung für das Tragen von Pressluftatmern, sowie den Leistungstest erfolgreich absolviert und ist nun berechtigt unter umluftunabhängigen Atemschutz sowie in Chemikalienschutzanzügen (CSA nach extra Einweisung) im Einsatz vorzugehen. AGTs werden überall dort eingesetzt, wo die Luft wegen Sauerstoffmangels oder enthaltenen Atemgiften nicht atembar ist, z.B. beim Innenangriff oder bei Gefahrstoffunfällen.

  Eine Totmanneinrichtung wird inzwischen vielerorts eingesetzt. Der Totmann reagiert auf Bewegungen eines Feuerwehrmannes. Bleibt dieser für längere Zeit regunglos, wird ein lauter Alarm gegeben. Optimal haben einige Geräte auch Temperatursensoren integriert.

Ebenso ist der Einsatz von Flammschutzhauben über dem Atemanschluss anzuraten. Im Fall einer plötzlichen Flammeneinwirkung (Flashover) schützen diese kurzzeitig das Gesicht. Die Kosten für eine mehrlagige Flammschutzhaube sind durchaus bezahlbar und liegen bei etwa 20 - 30 EUR (Stand: 11/2007).

Leistungstest und jährliche Fortbildung

Zum Tragen von (umluftunabhängigen) Atemschutzgeräten ist in Deutschland die von der Berufsgenossenschaft geforderte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz G26.3-'Arbeiten unter schwerem Atemschutz' nötig.

Diese ist für 3 Jahre, bei über 50-jährigen nur 1 Jahr, gültig und muss dementsprechend regelmäßig wiederholt werden. Hierbei wird getestet, ob der Feuerwehrmann die nötige körperliche Verfassung zum Tragen von schwerem Atemschutz mitbringt. Sie setzt sich zusammen aus Lungenfunktionstest, EKG, Belastungs-EKG, Urinuntersuchung, Thorax-Röntgen (wegen der Strahlenbelastung nur alle 72 Monate).

Zusätzlich zu dieser Untersuchung muss der Feuerwehrangehörige jährlich eine Belastungsübung absolvieren. Diese besteht aus Atemschutzübungsstrecke (Käfig) und mehreren Arbeitsgeräten. Insgesamt müssen während der Übung 80 kJ, bei über 50-jährigen Personen 60 kJ Arbeit erbracht werden. Beispielsweise könnte diese Leistung folgendermaßen erbracht werden: 50 m Atemschutzübungsstrecke, 12 m Endlosleiter, 3 min Trimmradfahren, 300 m Laufband, sowie 14 Züge à 25 kg auf 2 m mittels Hammer. Dabei müssen alle Tests unter der kompletten Persönlichen Schutzausrüstung und unter schwerem Atemschutz durchgeführt werden.

Zudem sollte pro Jahr eine Einsatzübung in der Praxis erbracht werden. Diese kann ein reeler Einsatz oder eine dementsprechende Übung sein.

Wird eine der o.g. Bedingungen nicht erfüllt, verliert der Atemschutzgeräteträger seine Einsatzfähigkeit und ist im Einsatz somit nicht mehr versichert. Die Einsatzfähigkeit kann auch durch längere Krankheit verloren gehen. Es kann eine erneute Untersuchung nach dem Grundsatz der G26.3 erforderlich sein.

Da der Einsatz als Atemschutzgeräteträger eine enorme körperliche Belastung darstellt, sind alle AGT's gehalten sich entsprechend fit zu halten.

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Atemschutzgeräteträger aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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