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AtemschutzüberwachungAtemschutzüberwachung bedeutet eine regelmäßige und schriftlich dokumentierte Überwachung von Atemschutzgeräteträgern während des Einsatzes unter Atemschutz. Bei der Feuerwehr ist eine Atemschutzüberwachung Pflicht. Weiteres empfehlenswertes FachwissenFunktion
In der Feuerwehrdienstvorschrift 7 Abschnitt 4 ist die Atemschutzüberwachung vorgeschrieben. Aufgabe ist die Registrierung und zeitliche Kontrolle von eingesetzten Atemschutzgeräteträgern. Ziel der Überwachung ist es, die Zahl der Atemschutzunfälle zu verringern sowie die Sicherheit unter Atemschutz zu erhöhen. Trotzdem muss immer der allgemeine Einsatzgrundsatz beachtet werden: "Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit eigenverantwortlich". Bei der Registrierung von Atemschutzgeräteträgern sollen mindestens folgende Daten aufgenommen werden:
Verantwortlich für die Durchführung der Atemschutzübewachung ist der Fahrzeugführer (Staffel- bzw. Gruppenführer), der den Atemschutztrupp einsetzt. Diese Verantwortung kann er nicht abgeben, sich jedoch z.B. durch den Maschinist unterstützen lassen. TechnikNach Einführung der FwDV7 und Vorschrift zur Atemschutzüberwachung entstanden schnell diverse Ansätze zur Atemschutzüberwachung. Inzwischen existieren Geräte, die über Funk automatisch den Restdruck des Trupps sowie andere technische Daten zur Atemschutzüberwachung übermitteln, aufgrund des Anschaffungspreises sowie Anfälligkeit der Technik können sich viele Feuerwehren dies aber nicht leisten. Günstigere Methoden sind beispielsweise Überwachungstafeln, die es fertig zu kaufen gibt, sich aber auch leicht selbst herstellen lassen. Darauf können Uhren angebracht sein, die nach einer bestimmen Zeit einen Alarm auslösen, wenn der Trupp über Funk den Druck übermitteln oder den Rückzug antreten muss. Oftmals braucht der Trupp nur noch eine Namenskarte (sogenannte "Tallies") an die Tafel hängen und kann so einwandfrei identifiziert werden. Aber auch hier existieren inzwischen diverse Lösungen, die im Laufe der Zeit durch die Praxis gereift sind. Ergänzt wird die Überwachung inzwischen oftmals durch Totmanngeber - Geräte die der Trupp bei sich trägt. Des Weiteren muss immer sichergestellt sein, dass die schriftliche Dokumentation auch nach dem Einsatz erhalten bleibt. Jede Einsatzkraft muss einen persönlichen Atemschutznachweis führen, in dem Datum und Einsatzort, Art des Gerätes, die Atemschutzeinsatzzeit sowie die Tätigkeit festgehalten werden muss. Alternativ kann der Nachweis auch von zentraler Stelle geführt werden. Die Kennzeichnung der Atemschutzüberwachung ist von Feuerwehr zu Feuerwehr unterschiedlich. Oftmals werden schwarz-weiß karierte Westen eingesetzt, aber auch gelb gefärbte sind gängig. Die Farbgebung unterscheidet sich in Deutschland allerdings von Bundesland zu Bundesland, sodass hier keine generelle Aussagen getroffen werden kann. Ebenso ist der Aufenthaltsort der Überwachung nicht näher bestimmt. Der Atemschutzüberwacher sollte sich in der Nähe des Fahrzeugführers, der die Trupps einsetzt, aufhalten. Führt der Fahrzeugführer selbst oder der Maschinist die Atemschutzüberwachung durch, erübrigt sich die Frage nach dem Standort. Unterschiede zur SchweizIn der Schweiz wird die Atemschutzüberwachung üblicherweise Truppüberwacher genannt. Dieser hat ähnliche Aufgaben wie oben genannt und protokolliert:
Zudem ist er verantwortlich:
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Atemschutzüberwachung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |