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Aspartam
Aspartam ist ein synthetisch hergestellter Süßstoff (Markennamen zum Beispiel NutraSweet, Canderel). Der Süßstoff leitet sich von den beiden Aminosäuren Asparaginsäure und Phenylalanin ab, die miteinander zu einem Dipeptid verknüpft sind. Aspartam ist der Methylester des Dipeptids L-Aspartyl-L-phenylalanin. Aspartam stellt auch eine nicht-proteinogene β-Aminosäure dar. Als Lebensmittelzusatzstoff wird es als E 951 deklariert, die erlaubte Tagesdosis beträgt in der EU 40 mg pro kg Körpergewicht und Tag. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
Entdeckung und ZulassungAspartam wurde 1965 durch Zufall von James M. Schlatter, einem Chemiker des pharmazeutischen Unternehmens G.D. Searle & Company (heute zur Monsanto Company gehörend), entdeckt, der eigentlich auf der Suche nach einem Mittel gegen Geschwüre war. Erste Verträglichkeitsuntersuchungen führten zu einem uneindeutigen Ergebnis und mündeten in eine Debatte darüber, ob Aspartam bei Ratten krebserregend wirken kann. Die für die Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen verantwortliche amerikanischen Behörde Food and Drug Administration (FDA) lehnte eine Zulassung von Aspartam deshalb mehrere Jahre lang ab. 1980 hatte sich ein Untersuchungsausschuss der FDA, der aus unabhängigen Beratern gebildet wurde, mit der Frage zu befassen, ob Aspartam Hirnkrebs auslöst. Der Ausschuss verneinte dies, lehnte jedoch eine Zulassung ab aufgrund der offenen Frage der Karzinogenität in Ratten. 1981, unmittelbar nach Amtsantritt, ernannte der US-Präsident Ronald Reagan Arthur Hull Hayes zum Vorsitzenden der FDA. Hayes veranlasste noch im selben Jahr die Zulassung von Aspartam in Trockenprodukten, wobei er sich auf eine japanische Studie berief, die dem Untersuchungsausschuss noch nicht zur Verfügung gestanden hatte. 1983 wurde Aspartam auch für die Verwendung in kohlensäurehaltigen Getränken und 1993 für die Verwendung in sonstigen Getränken, Back- und Süßwaren zugelassen. Seit 1996 unterliegt es in den USA keinen Verwendungsbeschränkungen mehr. Searle hielt ein Patent auf Aspartam und vermarktete es unter dem Handelsnamen NutraSweet. 1986 wurde Searle von dem Unternehmen Monsanto übernommen, welches die Süßstoffproduktion unter dem Namen NutraSweet Company als selbständigen Unternehmensteil fortführte und im Jahr 2000 wieder abstieß; die NutraSweet Company gehört heute dem privaten Investmentfond J.W. Childs Equity Partners II L.P. Da das Patent bereits 1992 abgelaufen ist, wird der weltweite Aspartam-Markt heute von verschiedenen Wettbewerbern versorgt. In Deutschland wurde Aspartam am 13. Juni 1990 gemäß der Zusatzstoffzulassungsverordnung zugelassen. VerwendungAspartam hat einen Energiegehalt von 410 kcal auf 100 g, ungefähr so viel wie Zucker. Aufgrund seiner höheren Süßkraft, die ungefähr 180-mal so stark ist wie die des Zuckers, wird es in viel geringeren Mengen eingesetzt, so dass mit Aspartam gesüßte Lebensmittel in der Regel einen erheblich niedrigeren Energiegehalt haben als solche, die mit Zucker gesüßt sind. Es kann daher bei der Zusammenstellung einer kalorienarmen Diät hilfreich sein und ist auch für die Diabetes-Diät geeignet. Zudem verursacht es, wie die meisten Süßstoffe, keine Zahnkaries. Aspartam ist nicht hitzebeständig; im Trockenzustand zersetzt sich Aspartam bei einer Temperatur von 196 °C [4]. Deshalb kann es nicht zum Backen verwendet werden. MetabolisierungDa Aspartam ein Dipeptid ist, wird es – wie auch Proteine – von den normalen Verdauungsenzymen (Peptidasen) in die natürlich vorkommenden, proteinogenen Aminosäuren Phenylalanin und Asparaginsäure aufgeschlossen. Dabei entstehen auch geringe Mengen von Methanol. Sowohl Methanol als auch dessen Abbauprodukte sind giftig. Im Gegensatz zu in alkoholischen Getränken enthaltenem Methanol wird dessen Abbau auch nicht durch Ethanol kompetitiv gehemmt. GesundheitsfragenAspartam darf von Menschen mit der angeborenen Stoffwechselerkrankung Phenylketonurie nicht eingenommen werden. Dies betrifft etwa 0,15 Promille der Bevölkerung. Daher müssen Produkte, die Aspartam enthalten, in der EU mit dem Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“ oder „mit Phenylalanin“ gekennzeichnet sein. Neugeborene werden heute auf Phenylketonurie routinemäßig getestet, damit schwerste Gehirnschäden verhindert werden. Jede eiweißhaltige Ernährung (insbesondere auch Milch, einschließlich Muttermilch) kann Menschen mit Phenylketonurie schädigen. Die FDA wertete eine große Anzahl toxikologischer und klinischer Studien zu Aspartam aus und erklärte 1981 den Gebrauch für sicher, sofern eine Tagesdosis von 50 mg/kg Körpergewicht/Tag nicht überschritten wird. Der EU-Grenzwert wurde auf 40 mg/kg Körpergewicht/Tag festgesetzt. Praktisch bedeuten 40 mg/kg Körpergewicht für einen 70 kg schweren Menschen etwa 266 Süßstofftabletten, oder 26,6 Liter Cola light, die an einem Tag eingenommen werden müssten. Über mögliche weitere Gesundheitsgefahren bei der Verwendung von Aspartam gibt es kontroverse Meinungen:
Es existieren viele wissenschaftliche Quellen, die Gesundheitsgefahren von Aspartam aufzeigen oder widerlegen. Ein Faktum ist, dass im Wissenschaftsbetrieb allgemein viele Studien von der Industrie, die Aspartam oder auch Zucker herstellt, (ko-)finanziert werden und daher möglicherweise von verschiedenen ökonomischen Interessen beeinflusst sind. Quellen
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Aspartam aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |