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Arbeitssicherheit
Die Arbeitssicherheit ist eine notwendige Voraussetzung des Ausführens von jeglicher Arbeit. Es werden die technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen (T.O.P. / Maßnahmenhierarchie) der Arbeit berücksichtigt um sicheres Arbeiten zu gewährleisten. Kann eine Arbeit nicht sicher ausgeführt werden, bestehen gesundheitliche Risiken bei der Arbeitsausführung, so ist in aller Regel von nicht fachmännischer Arbeit zu sprechen, d.h. das Arbeitsergebnis kann nicht gewährleistet werden und es muss darüberhinaus mit weiteren Schäden gerechnet werden. Derjenige, der als Unternehmer oder als vom Unternehmer Beauftragter (betrieblicher Vorgesetzter, Meister, Betriebsleiter, bis herauf zur Geschäftsführung und zum Aufsichtsrat) Arbeit beauftragt oder zulässt, die nicht den Regelwerken und Normen der jeweiligen Branche entspricht, muss damit rechnen, persönlich straf- und zivilrechtlich belangt zu werden.
Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
DeutschlandDie Rechtliche Grundlage zur Arbeitssicherheit bietet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Sozialgesetzbuch SGB VII "gesetzliche Unfallversicherung". Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die Bestellung und die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte (Arbeitsmedizin) geregelt. In Deutschland wird Arbeitssicherheit von den staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern bzw. den Ämtern für Arbeitschutz und von den Berufsgenossenschaften überwacht. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung geben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften (BGV, früher UVV) heraus, die verbindlich geltendes Recht darstellen. Trotzdem ist nicht nur in einem betrieblichen, sondern in jedem wirtschaftlichen Zusammenhang unbedingt anzustreben, auf die Erfordernisse der Arbeitssicherheit zu achten: auch ein Hobbyist kann verantwortlich gemacht werden, wenn er eine Arbeit ohne Beachtung von Sicherheitsvorkehrungen durchführt, und sei es nur, dass seine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wegen Verstoßes gegen Sicherheitsregeln ausgesetzt wird mit der Einrede "Grob fahrlässig gehandelt". In den letzten Jahren entwickelt sich die Arbeitssicherheit weg von der reinen technischen Verhinderung von Unfällen hin zu einer umfassenden Prävention. Dies bedeute auch, das die psychologischen Faktoren der Arbeit immer mehr an Bedeutung gewinnen. Arbeitssicherheit verbindet sich mit den Erfordernissen der Ergonomie, der Qualitätssicherung und des Umweltschutzes. Dies wird deutlich durch die bereits in den Normen vorgesehene Verknüpfung der Qualitäts-, Umweltschutz- und Arbeitsschutzmanagementsysteme (Integriertes Managementsystem). All dies ist hingegen Sichtweise westlicher, entwickelter Industriegesellschaften. Nicht zu verkennen ist jedoch, dass in Ländern der Zweiten und Dritten Welt oftmals weder die Erfordernisse der Arbeitssicherheit noch andere Normen westlichen wirtschaftlichen Handelns, wie Einhaltung der Umweltschutz-Standards oder das Verbot der Kinderarbeit geachtet wird. Da in diesen Gegenden das Recht auf körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit keinen hohen Stellenwert einnimmt, bzw. das Grenzrisiko, also die unvermeidlich mit einer Tätigkeit verbundenen Gefahren in diesen Ländern anders eingeschätzt werden. SchweizIn der Schweiz wird die Regelung der Arbeitssicherheit nach dem Unfallversicherungsgesetzes (UVG) von der SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) und der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) übernommen. Die EKAS bildet auch Fachfrauen bzw. -männer für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieurinnen und -ingenieure aus. Seit dem 1. Januar 2000 müssen sich UVG versicherte Betriebe an die EKAS-Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) halten. Sie wurde nach dem Unfallversicherungsgesetz und der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) erstellt. EKAS Vorschriften ÖsterreichIn Österreich ist der Arbeitsschutz im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) geregelt. Hier gibt es Sicherheitsvertrauenspersonen (siehe SVP-VO) und Sicherheitsfachkräfte (siehe SFK-VO)
Siehe auch
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Arbeitssicherheit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |