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Arbeitsschutzausschuss



Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes und wird in Deutschland ab einer Unternehmensgröße von 20 Mitarbeitern vorgeschrieben. Betriebe mit mehr als zwanzig Beschäftigten müssen einen Arbeitsschutzausschuss bilden (§11 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG).

Mitglieder

Nach §11 ASiG setzt sich der Arbeitsschutzausschusses aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Fallweise Experten und Verantwortliche aus den betrachteten Betriebsbereichen.

Zweck

Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein Kommunikationsforum, in dem unterschiedliche Funktionsträger eines Unternehmens Arbeitsschutzthemen erörtern, Maßnahmen beraten und Entscheidungen vorbereiten bzw. treffen. Der Hauptnutzen eines effektiven ASA ist der ungestörte Betriebsablauf. Seine Effizienz hängt wesentlich von der betrieblichen Kommunikationskultur ab. Je besser betriebliche Entscheider und Arbeitsschutz-Experten sich austauschen, desto reibungsloser gelingt die Umsetzung von Arbeitsschutzzielen in der täglichen Praxis.

Obwohl Arbeitsschutzausschüsse in allen Branchen der deutschen Wirtschaft bereits seit Jahrzehnten gängige Praxis sind, standen bisher nur sehr wenige Informationen zur Verfügung, die erläutern, unter welchen Voraussetzungen diese Ausschüsse gut funktionieren und den Betrieben von Nutzen sind. Vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG, jetzt DGUV = Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) wurde deshalb eine Analyse bestehender ASA-Praxis in Auftrag zu geben. Der im März 2007 erschienene Bericht des Fachausschusses Organisation des Arbeitsschutzes (FA ORG) richtet sich mit Beispielen "Guter Praxis" an eine breitere Öffentlichkeit.

Links

  • ASA-Briefe der BGM
  • Projektstudie des FA ORG zum ASA
  • BG-Bahnen-Workshop "Effiziente Zusammenarbeit im Arbeitsschutzausschuss" (S. 20)
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Arbeitsschutzausschuss aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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