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Arbeitsplatzgrenzwert



Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der eine akute oder chronische Schädigung der Gesundheit der Beschäftigten nicht zu erwarten ist. Bei der Festlegung wird von einer in der Regel achtstündigen Exposition an fünf Tagen in der Woche während der Lebensarbeitszeit ausgegangen.

Der Arbeitsplatzgrenzwert wird in mg/m³ und ml/m³ (ppm) angegeben.

In Deutschland wurde der AGW am 1. Januar 2005 mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingeführt. Er ersetzt die Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) und die Technische Richtkonzentration (TRK). Bis der AGW in die Technischen Regeln eingearbeitet ist, können die bisherigen MAK-Werte und TRK-Werte für die Beurteilung der Gefährdung am Arbeitsplatz weiterhin herangezogen werden.

In Deutschland legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Grenzwerte fest. Das Ministerium wird dabei vom Ausschuss für Gefahrstoffe beraten. Sie werden in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 900 (TRGS 900) veröffentlicht. Die Bekanntgabe erfolgt über das Bundesarbeitsblatt (BArbBl).

Häufig finden sich in der Atemluft am Arbeitsplatz mehrere schädliche Stoffe. Die Einhaltung des AGW schützt die Beschäftigten jedoch nur bei einem Gefahrstoff in der Luft. Bei Stoffgemischen ist zur Bewertung der Gesundheitsgefahr die TRGS 403 anzuwenden.

Weitere Grenzwerte sind:

  • EG-Arbeitsplatzgrenzwert (binding limit value - BLV). Der BLV ist als Mindeststandard von allen Mitgliedsstaaten der EG zu übernehmen (z. B.: Benzol mit 3,25 mg/m³).
  • Empfehlungswerte der Unfallversicherungsträger (EW-UVT). Auch bei Einhaltung des EW-UVT ist eine gesundheitliche Gefährdung durch den Gefahrstoff nicht ausgeschlossen (z. B.: Blei mit 0,1 mg/m³ und Holzstaub mit 2 mg/m³).
 
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