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ArbeitspersonMit Arbeitsperson[1] bezeichnet man im Arbeitsstudienwesen die Person, die eine Arbeit ausführt. Synonym werden auch Arbeiter, Mensch, Werker usw. verwendet oder aber Dreher, Fräser, Maschinenbediener, Operateur usw. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
AllgemeinesDie frühere Bezeichnung Arbeiter wurde fallengelassen, da die Arbeitsperson jede mit einer zielgerichteten Tätigkeit betraute Person fassen soll und der Begriff Arbeiter teilweise stark eingeschränkt verstanden wird. Ein marschierender Soldat ist nach den meisten Definitionen kein Arbeiter, nach diesem Verständnis aber sehr wohl eine Arbeitsperson.[2] Die Bezeichnung Arbeitsperson wird im Arbeitsstudium sowohl beschreibend als auch vorschreibend verwendet. In der Arbeitsanalyse wird die Arbeitsperson auf Kenntnisse und Fähigkeiten untersucht, die zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich sind. In der Arbeitsgestaltung wird die Arbeitsperson beschrieben, die zur Erfüllung der Arbeitsaufgabe erforderlich ist. Bewertung von TätigkeitenFür Tätigkeiten einer Arbeitperson werden Bewertungskriterien herangezogen. Lange Zeit wurden hierfür die von Rohmert[3] definierten Faktoren benutzt:
Die Bewertungskriterien von Arbeitstätigkeiten sollen nach Rohmert in aufsteigender Reihenfolge erfüllt werden, wenn die jeweilige Arbeitsleistung maximiert werden soll. Typische Arbeitsumgebungen leiden aber häufig unter Defiziten, deren Vermeidung die Arbeitsgestaltung verfolgen soll. Das Rohmertsche Schema ist in die Kritik geraten, da einerseits Ausführbarkeit eine selbstverständliche Voraussetzungen von Arbeitstätigkeit sein sollte und vor allem weil Arbeitszufriedenheit zwar in der Praxis weite Verbreitung gefunden hat, der Begriff jedoch wissenschaftlich sehr umstritten ist und jedenfalls „kein brauchbares Kriterium für die Bewertung von Arbeit darstellt“[4]. Eine Alternative stellt das Schema von Luczak et. al. aus der Kerndefinition der Arbeitswissenschaft dar[5]: schädigungslose, ausführbare, erträgliche und beeinträchtigungsfreie Arbeitsbedingungen. Noch bedeutsamer ist allerdings das System von Hacker[6] geworden, welches in ausführbar, schädigungslos, beeinträchtigungsfrei und persönlichkeitsförderlich gliedert. ZielsetzungDas Ziel der exakten Beschreibung einer Arbeitsperson ist darin zu suchen, ein Arbeitssystem zu optimieren. Da die Arbeitsperson als eines von sieben Systemelemente betrachtet wird, kann durch die Beeinflussung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Arbeitsperson die Arbeitsgestaltung optimiert werden. Als Beispiel mag ein Läufer (Sportler) dienen. Die Betriebsmittel sind Laufstrecke, Schuhe und Kleidung. Die Ausbildung des Läufers über Einteilung eines Rennens, optimierte Trainingsmethoden bis hin zu psychologischer Beeinflussung der eigenen Psyche oder der des Gegners sind erlernbare Fertigkeiten, welche dem Läufer in Wettkämpfen einen Vorteil verschaffen können. Es ist einsichtig, dass in diesem Beispiel das grösste Entwicklungspotential in der Arbeitsperson zu suchen ist - Automatisierung ist für dieses Arbeitssystem keine Lösung. Ähnlich können auch für Industrie- oder Büroarbeiter, Kraftfahrer, Polizisten, Ärzte usw. Kenntnisse und Fertigkeiten ermittelt werden, deren Beherrschung die Ausführung der Tätigkeiten verbessern. Verbesserung kann dabei in Steigerung der Geschwindigkeit, Senkung der Fehlerhäufigkeit, Reduktion der arbeitsbedingten Ermüdung oder Verletzungsgefährdung, usw. gesucht werden. Gliederung der AblaufartenZur Analyse von Arbeitstätigkeiten liefert REFA ein Gliederungsschema, welches sowohl bei Beobachtungen als auch bei Arbeitsgestaltung herangezogen wird. Die primäre Gliederungsebene unterscheidet die Arbeitsperson
Die Tätigkeit wird (analog zur Nutzung) gegliedert in
Die Unterbrechungen der Tätigkeit (auch analog zur Nutzung) gliedert sich in vier mögliche Unterbrechungsarten.
Quellen
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Arbeitsperson aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |