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AltenhilfeUnter Altenhilfe sind in Deutschland gesetzlich bestimmte Maßnahmen und Initiativen zur Förderung und Unterstützung alter Menschen zu verstehen. Das kann in Institutionen oder in offener, so genannter niederschwelliger Weise geschehen. "Offen" meint dabei nicht die räumliche Anlage sondern den hohen Grad an Unverbindlichkeit für die KlientInnen. Weiteres empfehlenswertes FachwissenSo kann eine Tagespflegeeinrichtung stundenweise oder regelmäßig benützt werden. Ein Verein zur Nachbarschaftshilfe wird sich nicht nur an alte Menschen wenden. So ist beispielsweise ein Altenheim eine "Einrichtung der Altenhilfe", unabhängig davon ob eine gemeinnützige Organisation, die Alten- und Pflegeheime unterhält oder ein Gewerbebetrieb, beide wären "Träger der Altenhilfe" usw. Auch ambulante Dienste sind "Einrichtung der Altenhilfe". Sozialstationen oder ambulante Pflegedienste sind Einrichtungen, die betreuungsbedürftigen Menschen u. a. Alten- und Krankenpflege in der jeweils eigenen Wohnung gegen Entgelt zukommen zu lassen. Mitarbeitende dort sind Teil der professionellen Pflege mit unterschiedlicher beruflichen Qualifikation. Neben die Altenpflege in Altenheimen und in der eigenen Wohnung ist die ambulante Betreuung von in eigens eingerichteten Wohngemeinschaften lebenden älteren Menschen getreten.
* Siehe auch: Seniorenrat (auch Kreis-, Landesseniorenrat) Literatur
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Altenhilfe aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |