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Allobarbital
Weiteres empfehlenswertes FachwissenAllobarbital ist ein Barbiturat. Chemisch betrachtet ist es ein Barbitursäure-Derivat. RechtsstatusAllobarbital ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 3 BtMG ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis oder Verschreibung ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden. International fällt Allobarbital unter die Konvention über psychotrope Substanzen.
Kategorien: ATC-N05 | Sedativum | Narkotikum | Arzneistoff |
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