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AlleinarbeitsplatzAlleinarbeiten (Einzel-oder Alleinarbeitsplätze) sind Arbeitsplätze, die von einer Person allein außerhalb Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen ausgeführt werden. Das kann auch für kurzzeitige Alleinarbeiten gelten. Weiteres empfehlenswertes FachwissenNach § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Unternehmer die mit der Alleinarbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Auf Grund der Beurteilung sind geeignete Maßnahmen vorzusehen und nach § 6 Arbeitsschutzgesetz zu dokumentieren. Alleinarbeitsplätze sind grundsätzlich nicht verboten! Es dürfen nur Personen beschäftigt werden, denen die Gefahren bekannt sind. Gefährdungen müssen durch Schutzmaßnahmen verringert oder ausgeschlossen werden. |
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Alleinarbeitsplatz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |