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Aktion T4



Die Euthanasiemorde in der NS-Zeit oder Aktion T4 ist eine nach dem Zweiten Weltkrieg gebräuchliche Bezeichnung für die systematische Ermordung von mehr als 100.000 behinderten Menschen durch SS-Ärzte und -Pflegekräfte von 1940 bis 1941. Neben rassenhygienischen Vorstellungen der Eugenik sind kriegswirtschaftliche Erwägungen zur Begründung herangezogen worden. Gleichzeitig mit ersten kirchlichen Protesten wurden die Tötungen nach erfolgter "Leerung" vieler Krankenabteilungen nicht mehr zentral, sondern ab 1942 dezentral, weniger offensichtlich fortgesetzt.

Inhaltsverzeichnis

Verschleiernde Begrifflichkeit

Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden die Massentötungen unter der euphemistischen Überschrift „Euthanasie“ oder „Aktion Gnadentod" vollzogen. Die „Aktion" wurde auch als Vernichtung lebensunwerten Lebens, NS-Krankenmorde bekannt. In der Nachkriegszeit war für das mittlerweile gebräuchliche Kürzel Aktion T4 namensgebend die Berliner Bürozentrale, eine Villa in der Tiergartenstraße 4. Während der NS-Zeit befand sich dort die Zentrale für die Leitung der Ermordung behinderter Menschen im gesamten Deutschen Reich.[1]

Unterschieden werden heute in der Art der Steuerung drei etwas verschiedene Phasen: die Kinder-, die Erwachsenen- und die dezentrale „wilde" Euthanasie (im Gegensatz zur zentralen Steuerung). In den erhaltenen zeitgenössischen Quellen findet sich allerdings die Bezeichnung „Aktion T4“ nicht. Dort werden vielmehr die Begriffe beziehungsweise Kürzel „Aktion“ beziehungsweise „Eu-Aktion“ oder „E-Aktion“ verwendet.

Hintergründe und historische Einordnung

Die im Dritten Reich praktizierte sogenannte „Euthanasie“ geht auf die schon in den 1920er-Jahren entwickelte Idee einer „Rassenhygiene“ zurück und steht im Zusammenhang mit dem in der nationalsozialistischen Ideologie festgelegten Endziel einer „Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Klarzustellen ist hierbei, dass es sich um einen verschleiernden Euphemismus für die geplante und systematische Ermordung von sogenannten „Erb- und Geisteskranken, Behinderten und sozial oder rassisch Unerwünschten“ handelte und nicht um Euthanasie im Sinne einer vom Patienten gewünschten Sterbehilfe bei einer unheilbaren Krankheit.

Die Entscheidungen dazu fällten nach Aktenlage zu "Gutachtern" beauftragte Ärzte.

Die sogenannte „Aktion T4“ war Teil einer stufenweise Verwirklichung von Kernzielen der nationalsozialistischen Ideologie, der „Aufartung“ oder „Aufnordung“ des deutschen Volkes. Hierzu gehörten harmlose Maßnahmen wie Ehestandsdarlehen, Kinderbeihilfen, Steuererleichterungen bis zur Zuweisung von Siedlerstellen und Erbhöfen zur Förderung von rassisch erwünschtem zahlreichen Nachwuchs. Jede „Beeinträchtigung des deutschen Volkskörpers“ sollte durch die gesetzlich geregelte „Verhinderung" der Fortpflanzung von Menschen mit einer (angeblichen) Erbkrankheit oder einfach nur von sozial und rassisch unerwünschten Menschen verhindert werden. Mittel war dazu schließlich das „Ausmerzen“ in Form der Vernichtung von „lebensunwertem Leben“. „Ausmerzen“ meinte ursprünglich in der Landwirtschaft das Töten überzähliger Lämmer im März. Dieser Begriff verschleiert das Wort Mord. „Heilen oder Vernichten" waren somit die komplementären Teile der nationalsozialistischen Ideologie. Federführend bei der Gesetzgebung zu diesem Ziel war der Reichsminister des Innern Wilhelm Frick.

  • Eingeleitet wurde die Entwicklung mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933“ (RGBl 1933 I, 529), das eine auch erzwungene Sterilisation von Menschen mit vermeintlich erblichen Krankheiten vorsah. Insgesamt bis zu 400.000 Männer und Frauen wurden zwangssterilisiert, wobei über 6.000 Menschen zu Tode kamen.[2]
  • Durch das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 26. Juni 1935 (RGBl 1935 I, 773) wurde der Schwangerschaftsabbruch bei diagnostizierter Erbkrankheit legalisiert. Hinzu kamen neben der schon bestehenden medizinischen Indikation 1938 die rassische Indikation und 1943 die ethische Indikation.
  • Heirat und außerehelicher Verkehr mit „fremdrassigen“ Menschen wurde durch das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ vom 15. September 1935 (RGBl 1935 I, 1146; dies lief ferner unter dem Wort Rassenschande) verboten.
  • In einem weiteren Schritt wurde mit dem „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes – Ehegesundheitsgesetz“ vom 18. Oktober 1935 (RGBl 1935 I, 1246) die Eheschließung von Menschen mit einer (vermeintlichen) Erbkrankheit oder geistigen Behinderung mit gesunden bzw. nichtbehinderten Menschen unterbunden.
  • Mit der sogenannten „Kindereuthanasie“ im Jahre 1939 wurde die Tötung von erbkranken und kognitiv oder körperlich beeinträchtigten Säuglingen und Kindern eingeführt, der mindestens 5.000 zum Opfer fielen.
  • Die kurz darauf folgende „Erwachseneneuthanasie“, mit der plangemäß etwa 70.000 Bewohner von Heil- und Pflegeanstalten sowie Heimen für Menschen mit Behinderung umgebracht werden sollten. Eine ähnliche Anzahl wurde tatsächlich ermordet.

Nach Einstellung der „Aktion T4“ im August 1941 durch die Berliner Zentrale wurde die „Erwachseneneuthanasie“ dezentral relativ unauffällig weitergeführt.

  • Die Tötung kranker und nicht mehr arbeitsfähiger KZ-Häftlinge bis Ende des Krieges in drei der ehemaligen Tötungsanstalten der „Aktion T4“ (Bernburg, Sonnenstein und Hartheim) wurde nach dem hierfür verwandten Aktenzeichen als Aktion 14f13 bezeichnet. Etwa 20.000 Häftlinge wurden umgebracht.
  • Mit der Aktion Brandt, benannt nach Dr. Karl Brandt, dem Begleitarzt Hitlers und ab 28. Juli 1942 Bevollmächtigten für das Sanitäts- und Gesundheitswesen sowie ab 5. September 1943 Leiter des gesamten medizinischen Vorrats- und Versorgungswesens, wurden ab 1943 Heil- und Pflegeanstalten für den infolge des zunehmenden Luftkrieges steigenden Bedarf von Ausweichkrankenhäusern in Beschlag genommen. Die Patienten wurden in besonderen Anstalten konzentriert, die in der Mitte des Reiches oder im Osten lagen. Durch gezielte Tötungen mit überdosierten Medikamenten oder Verhungernlassen durch Unterernährung wurde deren Zahl immer weiter drastisch reduziert. Diese Phase nach dem „offiziellen“ Ende der „Euthanasie“ im August 1941 wurde auch als „wilde Euthanasie“ bezeichnet und bedeutete die Ermordung von etwa weiteren 30.000 Menschen („offiziell“ = zentral angeordnet, bedeutet dabei aber nicht, dass eine Bekanntmachung dazu erfolgt wäre).

Beginn und Organisation der „Aktion T4“

Bereits im Juli 1939 fand eine Beratung Hitlers mit dem Reichsgesundheitsführer Leonardo Conti, dem Chef der Reichskanzlei Hans Heinrich Lammers und Martin Bormann als Leiter der NSDAP-Parteikanzlei statt. Gegenstand war die Fortführung der bereits laufenden „Vernichtung von lebensunwertem Leben“ durch Einbeziehung psychisch Kranker in die Tötungsmaßnahmen im Anschluss an die sogenannte „Kindereuthanasie“.

Mit der Durchführung beauftragte Hitler jedoch nicht Conti, sondern den Leiter der Kanzlei des Führers (KdF) Philipp Bouhler, nachdem dieser bereits die Federführung in der „Kindereuthanasie“ innehatte. Dieser terminierte am 10. August 1939 ein Gespräch mit Karl Brandt, Leonardo Conti, den Ministerialdirigenten Herbert Linden vom Reichsministerium des Innern und seinen eigenen Mitarbeitern, Oberdienstleiter Viktor Brack (Leiter des Hauptamtes II) und Hans Hefelmann (Leiter des Amtes IIb) aus der KdF sowie einer Auswahl von Ärzten, die als die erforderlichen Mitarbeiter für die Durchführung der sogenannte „Erwachseneneuthanasie“ beziehungsweise später der „Aktion T4“ gewonnen werden sollten. Im Fortgang dieser Besprechungen unter dem als medizinischen Leiter berufenen Würzburger Universitätsprofessor für Psychiatrie und Neurologie Werner Heyde wurde der Kreis der Mitarbeiter weiter auf die erforderlich scheinende Größe ausgedehnt.

Im Oktober 1939 ermächtigte schließlich Hitler mit einem auf den 1. September 1939, dem Tag des Kriegsbeginnes zurückdatierten Schreiben (um offensichtlich einen Zusammenhang herzustellen zwischen dem „Krieg nach außen“ und dem „Krieg nach innen“) den Leiter der KdF Bouhler und den „Begleitarzt des Führers“ Karl Brandt als medizinischen Fachmann mit der organisatorischen Durchführung der als „Euthanasie“ verbrämten Tötung von „lebensunwertem Leben“. Das Schreiben auf Hitlers privatem Briefpapier hat folgenden Wortlaut: [3]

„Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“

Ein auf das Originaldokument gesetzter Randvermerk des Reichsjustizministers Franz Gürtner belegt, dass der Befehl 1940 von Bouhler dem Reichsjustizministerium übergeben worden ist.

Da die Kanzlei des Führers im Zusammenhang mit den beschlossenen Maßnahmen nicht öffentlich in Erscheinung treten sollte, wurde eine semistaatliche Sonderverwaltung gebildet, die formal dem Hauptamt II der KdF, geleitet von Viktor Brack, unterstellt wurde und seit April 1940 in einer Villa in der Berliner Tiergartenstraße 4 untergebracht war und durch den Reichsschatzmeister der NSDAP finanziert wurde. Diese Zentraldienststelle mit ihrem Geschäftsführer Dietrich Allers war in folgende nach außen hin selbständige Institutionen untergliedert: [4]

  • Reichsarbeitsgemeinschaft „Heil- und Pflegeanstalten“ (RAG), zuständig für die Erfassung der Opfer mit der medizinischen Abteilung unter Werner Heyde und der Verwaltungsabteilung, geleitet von Gerhard Bohne (ab Frühjahr 1940 von Friedrich Tillmann).
  • Gemeinnützige Krankentransport GmbH“ (Gekrat), mit der Aufgabe der Verlegung der Opfer in die Zwischen- beziehungsweise Tötungsanstalten (Leiter Reinhold Vorberg).
  • „Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege“, offiziell der Arbeitgeber der etwa 400 T4-Mitarbeiter (Leiter Willy Schneider bis März 1941, Fritz Schmiedel, ab Februar 1942 Friedrich Lorent).
  • „Zentralverrechnungsstelle Heil- und Pflegeanstalten“ (ZVSt), Abwicklung der Kosten mit den Anstaltsträgern (Leiter Dietrich Allers, Vertreter Hans-Joachim Becker).

Für die Auswahl der Opfer waren 40 sogenannte Gutachter berufen worden, die anhand einer Patientenbeschreibung auf Meldebögen[5] über deren Schicksal entscheiden sollten. Die Menschen, die sie zu beurteilen hatten, bekamen sie nicht zu sehen.

In einer Besprechung am 9. Oktober 1939 wurde die Zahl der infrage kommenden Patienten mit etwa 70.000 festgelegt. Dabei wurde das Ziel verfolgt, unheilbare Erbkrankheiten auszurotten und gleichzeitig die Kosten für die Anstaltspflege zu senken. Der Chef des Reichskriminalamtes im Reichssicherheitshauptamt, SS-Gruppenführer Arthur Nebe, war mit der Prüfung eines geeigneten Tötungsmittels beauftragt worden. Dessen Mitarbeiter und Leiter der chemisch-physikalischen Abteilung im Kriminaltechnischen Institut, Dr. Albert Widmann, schlug hierfür die Verwendung von Kohlenmonoxid (CO), einem geruchlosen Gas, vor.

Mit Runderlass vom 9. Oktober 1939 der von Leonardo Conti geleiteten Abteilung IV des Reichsministeriums des Innern, wurden die in Frage kommenden Heil- und Pflegeanstalten zur Benennung bestimmter Patienten mittels Meldebögen aufgefordert, auf denen detaillierte Angaben zu Krankheit und Arbeitsfähigkeit zu machen waren. In einem beiliegenden Merkblatt [6] waren als Kriterien für die Auswahl der Opfer vorgegeben:

  • Schizophrenie, exogene Epilepsie, Encephalitis, Schwachsinn, Paralyse, Chorea Huntington, Menschen mit seniler Demenz oder anderen neurologischen Endzuständen, wenn sie nicht oder nur noch mit mechanischen Arbeiten beschäftigt werden konnten.
  • Menschen, die schon länger als fünf Jahre in der Anstalt waren.
  • Kriminelle „Geisteskranke“.
  • Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen oder nicht „deutschen oder artverwandten Blutes“ waren.

Die betroffenen Anstalten wurden über den eigentlichen Zweck dieser Erfassung im Unklaren gelassen und lediglich auf die Notwendigkeit einer planwirtschaftlichen Erfassung verwiesen.

Die an den zuständigen Referenten Herbert Linden im Reichsministerium des Innern zurückgegebenen Meldebögen wurden an die T4-Zentrale weitergeleitet. Dort wurde nach Anlegen einer Karteikarte von jedem Meldebogen Fotokopien gefertigt und an drei Gutachter gesandt. Die Gutachter trugen ihre Entscheidung in einem schwarz umrandeten Kasten auf die Meldebogenkopie mit einem roten „+“ für „Töten“ und einem blauen „–“ für „Weiterleben“ ein. Konnte sich ein Gutachter nicht entscheiden, versah er den Meldebogen mit einem „?“ und gegebenenfalls einer Bemerkung. Eine wichtige Rolle bei der Beurteilung spielte die Frage, ob der betreffende Mensch als arbeitsfähig und heilbar bewertet wurde (= weiterleben) oder nicht (= töten).

In der T4-Zentrale wurden die Eintragungen auf den so begutachteten Meldebögenkopien auf die Originale übertragen und diese an einen der beiden Obergutachter zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Obergutachter waren Werner Heyde und Ministerialdirigent Herbert Linden vom Reichsinnenministerium (nach einem halben Jahr abgelöst durch Hermann Paul Nitsche, der im Dezember 1941 auch Nachfolger von Heyde als medizinischer Leiter der T4 wurde). Die Obergutachter verwendeten die gleichen Zeichen wie die Vorgutachter mit Ausnahme des „?“. Alle insgesamt vier Gutachter entschieden, ohne die betreffenden Menschen je gesehen zu haben.

Zurück in der T4-Zentrale wurden die mit einem roten „+“ gekennzeichneten Meldebögen zusammen mit Kopien an den Leiter der Gekrat, Reinhold Vorberg, übergeben. Dort wurden die Verlegungslisten zusammengestellt, die über das Reichsministerium des Innern an die betroffenen Anstalten und den bei der zuständigen Tötungsanstalt stationierten Transportstaffeln der Gekrat verschickt.

Aufbau der Tötungsanstalten

  Mit den obengenannten Meldebögen an die einzelnen Anstalten zur Erfassung der in Betracht kommenden Menschen, wurde auch ein zweiter Meldebogen mit Fragen zu den Anstalten selbst, wie Baujahr, Größe, besondere Einrichtungen, Bahnanschluss und so weiter versandt. Auf diese Weise sollten Erkenntnisse über geeignete Anstalten für die Tötung der ausgewählten Opfer gewonnen werden.

Anfang Oktober 1939 besuchte Herbert Linden vom Reichsinnenministerium den Leiter des Württembergischen Gesundheitsdienstes im dortigen Innenministerium, Egon Stähle, und eröffnete ihm die Planungen der Reichsregierung zur Reduzierung erb- und geisteskranker Anstaltsinsassen, verbunden mit der Forderung, eine geeignete Anstalt in Württemberg zu benennen, in der die „Euthanasie“ des genannten Patientenkreises durchgeführt werden könnte. Stähle schlug hierfür die Samariteranstalt NS-Tötungsanstalt Grafeneck in der Nähe von Marbach vor. Diese wurde am 12. Oktober 1939 beschlagnahmt, von allen Patienten geräumt und kurz darauf für den vorgesehenen Zweck umgebaut. Neben Büro- und Personalräumen wurde in einer 300 m vom Schloss entfernt stehenden Holzbaracke ein als „Duschraum“ bezeichneter gasdichter Tötungsraum eingerichtet. Neben der Baracke wurden drei fahrbare Krematoriumsöfen installiert und die Anlage mit einem Bretterzaun abgeschirmt. Von der näheren Umgebung wurde die Einrichtung durch SS-Posten abgesichert.[7]. Im Januar 1940 nahm die Tötungsanstalt Grafeneck ihren „Betrieb“ auf.

Im Gebiet des Deutschen Reiches wurden zwischen 1939 und 1941 sechs Euthanasie-Tötungsanstalten errichtet:

T4-Tötungsanstalt Ort Heutiges Bundesland Zeitraum
Grafeneck Gomadingen bei Reutlingen Baden-Württemberg 20. Januar 1940 - Dezember 1940
Brandenburg Brandenburg an der Havel Brandenburg 8. Februar 1940 - Oktober 1940
Hartheim Alkoven bei Linz Oberösterreich 6. Mai 1940 - Dezember 1944
Sonnenstein Pirna Sachsen Juni 1940 - September 1942
Bernburg Bernburg (Saale) Sachsen-Anhalt 21. November 1940 - 30. Juli 1943
Hadamar Hadamar bei Limburg Hessen Januar 1941 - 31. Juli 1942

Die "Euthanasie"-Anstalt Bernburg löste im Herbst 1940 Brandenburg ab, Hadamar die Mordanstalt Grafeneck. In den von Deutschland annektierten Gebieten Nord- und Westpolens (Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland) gab es weitere Tötungsanstalten, die aber zunächst nicht der Berliner Zentrale (T 4) unterstanden.

Die T4-Organisatoren Viktor Brack und Karl Brandt ordneten an, dass die Tötung der Kranken ausschließlich durch das ärztliche Personal erfolgen durfte, da sich das Ermächtigungsschreiben Hitlers vom 1. September 1939 nur auf Ärzte bezog. In den einzelnen NS-Tötungsanstalten waren folgende Ärzte tätig:

T4-Tötungsanstalt Tötungsärzte Funktion Zeitraum
Grafeneck Horst Schumann

Ernst Baumhard

Günther Hennecke

Leiter

Stellvertreter, ab Mai 1940 Leiter

Stellvertreter

Januar 1940 bis November 1940

Januar 1940 bis April 1940

25. April 1940 bis Dezember 1940

Brandenburg Irmfried Eberl

Aquilin Ullrich

Heinrich Bunke

Leiter

Stellvertreter

Stellvertreter

1. Februar 1940 bis November 1940

15. März 1940 bis November 1940

August 1940 bis November 1940

Hartheim Rudolf Lonauer

Georg Renno

Leiter

Stellvertreter

1. April 1940 bis April 1945

Mai 1940 bis August 1941

Sonnenstein Horst Schumann

Curt Schmalenbach

Klaus Endruweit

Kurt Borm

Leiter

Stellvertreter

Stellvertreter

Stellvertreter

Juni 1940 bis August 1941

Herbst 1940 – Dezember 1940

Dezember 1940 bis April 1941

Dezember 1940 bis August 1941

Bernburg Irmfried Eberl

Heinrich Bunke

Leiter

Stellvertreter

November 1940 bis August 1941

November 1940 bis August 1941

Hadamar Ernst Baumhard

Friedrich Berner

Curt Schmalenbach

Adolf Wahlmann

Günther Hennecke

Bodo Gorgaß

Leiter

Leiter

Leiter

Leiter

Stellvertreter

Stellvertreter

Januar 1941 bis Juni 1941

Juni 1941 bis August 1941

Dezember 1941 bis Juli 1942

5. August 1942 bis April 1945

13. Januar 1941 bis Juni 1941

18. Juni 1941 bis August 1941

Ablauf der Vernichtung

Ablauf über Erfassung, Begutachtung, Abtransport, Tötung, Verbrennung mit Verschleierung, Irreführung und Bereicherung:

  1. Anstalt, Heim: Bürokratische Registrierung in Listen und Karteikarten, Selektion unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsunfähigkeit durch Gutachter (Mediziner außerhalb der Anstalten). Die Anstalt erhielt eine Liste der zum Abtransport vorgesehenen Personen, mit Datum und der genauen Angabe, was mitzugeben ist, damit Bereicherung.
  2. Transport in Zwischenlager. Dies hat den Endpunkt des Transports verschleiert und als Puffer bei Überfüllung des Vernichtungslagers gedient. Meistens wurden die Bus-Transporte zentral gesteuert. Nur in Einzelfällen gab es Transporte im öffentlichen Verkehrssystem. Begleitpersonen der Ursprungseinrichtung mussten hier umkehren.
  3. Transport vom Zwischenlager zur Tötungsanstalt entsprechend der dort vorhandenen Tötungskapazität.
  4. In der Vernichtungsanstalt: massenweise Ermordung durch Gas, auch durch Spritze, Gift, Unterernährung, Kälte, Misshandlung, “Hinrichtung“.
  5. Danach dort Beseitigung der Leichname meist durch Verbrennen. Bei zuvor eigens markierten Personen war vorhandenes Zahngold auszubrechen und damit zur Bereicherung der Institution beizutragen.
  6. Bürokratische Abwicklung in separaten Standesämtern der Tötungsanstalten mit serienweiser Erstellung von gefälschten aber amtlichen Todesurkunden, wobei z.B. Hartheim den Briefkopf von Brandenburg verwendete, und umgekehrt, so dass Angehörige an ein Versterben in der fehlgenannten sehr weit entfernten Anstalt glauben mussten; und damit persönliche Besuche und Nachschauversuche vor Ort fehlgeleitet wurden und weitere Reklamationsversuche von Angehörigen mit weiten Reisen erschwert wurde. Möglicher Widerstand oder auch nur Aufwand mit Nachfragen wurde so von vorne herein klein gehalten. Es gab dafür eigens ein Kurierdienstauto für die Aktenverschiebungen zwischen den Anstalten, weil z.B. erfundene Akten aus Hartheim, in Brandenburg mit Briefkopf der Anstalt Brandenburg, bei dortigen Postamt eingeliefert wurden.
  7. Bereicherung der Anstalten, indem für Quartier, Kost und Pflege über Wochen und Monate Rechnungen an den Kostenträger erstellt wurden, obwohl die Personen sofort bei ihrer Ankunft getötet worden waren. Auch Irreführung der Angehörigen mit damit erfundenen Krankengeschichten mit Anhaltspunkten für die genannten natürlichen Todesursachen einer angeblich länger andauernden Krankheit.
  8. Irreführung der Angehörigen durch Zusendung von Urnen mit Verbrennungsasche, aus der genannten weit entfernten Anstalt, mit Asche, die so nie wirklich mit der Asche der getöteten Person identisch war. Weitere Bereicherung der Anstalten durch Verrechnung angeblich damit verbundener Kosten.

Als "Zwischenlager" im genannten Sinn dienten für jede Tötungsanstalt jeweils zwei bis vier Anstalten (zumeist staatliche Psychiatrien) im weiteren Umfeld der Mordanstalten.

Tötungsvorgang am Beispiel der Tötungsanstalt Grafeneck

Auszug aus dem Band „Euthanasie im NS-Staat: Grafeneck im Jahr 1940“ der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Stuttgart Januar 2000: [8]

„Nach Eintreffen des Transports in Grafeneck wurden die eingelieferten Menschen in die Aufnahmebaracke geführt, dort vom Schwesternpersonal in Empfang genommen, entkleidet, gemessen, gewogen, fotografiert und dann zur Untersuchung gebracht. Diejenigen Personen, die Goldzähne besaßen, wurden besonders gekennzeichnet. Schließlich führte man die Menschen den Ärzten zur letzten Untersuchung vor. In manchen Fällen wurden dabei Beruhigungsspritzen gegeben, in den weitaus meisten Fällen dauerte die Untersuchung nur wenige Sekunden bis zu einer Minute. In Grafeneck nahmen sie die Ärzte Dr. Schumann, Dr. Hennecke und ab April Dr. Baumhard vor. Sie diente aber in der Regel nicht dem Zweck einer nochmaligen Überprüfung des Krankheitszustandes, um sozusagen auf diese Weise eine letzte Auswahl zu treffen, sondern sie wurde dazu benutzt, die sachliche und personelle Richtigkeit der vorgestellten Menschen zu überprüfen und auffallende Kennzeichen zu notieren, die für die Erstellung einer späteren Todesursache von Bedeutung sein konnten. […]
Nachdem die Untersuchung abgeschlossen war, setzte sich der Zug der Ahnunglosen in Bewegung. Den jetzt nur noch spärlich Bekleideten wurde zum Teil ein alter Militärmantel übergeworfen, dann ging es durch ein Tor im Bretterzaun, vorbei am rauchenden Krematorium, zum Todesschuppen. Die Tötung erfolgte durch Kohlenmonoxidgas, das der Anstaltsarzt durch Bedienen eines Manometers in den Vergasungsraum einströmen ließ. Die erforderlichen Stahlflaschen lieferte die Firma Mannesmann, die Befüllung besorgte die IG Farben-Industrie (BASF) im Werk Ludwigshafen. Beim Betreten des Vergasungsraumes wurden die Kranken, maximal 75 Personen, nochmals gezählt, sodann die Tore geschlossen. Anfangs schienen einige Opfer noch geglaubt zu haben, es gehe tatsächlich zum Duschen, andere begannen sich im letzten Augenblick zu wehren und schrien laut. Die Zufuhr des Gases betrug in der Regel etwa 20 Minuten; sie wurde eingestellt, wenn sich im Vergasungsraum keine Bewegung mehr feststellen ließ. Dass Ärzte, die in nicht einmal einem Jahr über 10.500 Menschen durch Vergasung töteten, bei diesem Vorgang abstumpften und darüber zynische Bemerkungen wie ‚Jetzt purzeln sie schon‘ machten, verwundert nicht. Geraume Zeit nach der Vergasung öffneten Hilfskräfte, die Gasmasken trugen, die Flügeltore. Ihnen bot sich in der Regel ein schrecklicher Anblick: Die Körper der Toten und der Boden waren mit Stuhl, Menstruationsblut und Erbrochenem beschmutzt, manche Leichen waren ineinander verkrallt und mussten mit Gewalt voneinander getrennt werden. Dasjenige Personal, welches die Krematoriumsöfen bediente, deswegen manchmal auch ‚Brenner‘ genannt, war auch zuständig für den Abtransport der Leichen zu den Öfen beziehungsweise zu einer Zwischenlagerung, vermutlich im ‚Reitzirkel‘ der Anlage. Vorher wurden den mit einem Kreuz bezeichneten Patienten die Goldzähne ausgebrochen und bei der Verwaltung abgeliefert; das so gewonnene Rohmaterial wurde sodann bei Degussa zu Feingold verarbeitet.
Über die Tätigkeit der ‚Brenner‘ in Grafeneck gibt es keine genauen Kenntnisse, weil keiner von ihnen vor Gericht stand. Es darf aber das, was über die ‚Euthanasie‘-Anstalt Hartheim dazu ausgesagt wurde, zweifellos auch für Grafeneck angenommen werden: Jeweils zwei Heizer hatten 12 Stunden Schichtdienst, so dass die Öfen durchgehend brennen konnten. Dabei musste, laut der zynischen Aussage des ‚Euthanasie‘-Arztes Dr. Renno in Hartheim, für eine magere Leiche eine längere Verbrennungszeit eingeplant werden als für eine wohlgenährte, nämlich 1-1,5 Stunden. Nach der Verbrennung wurden verbliebene Knochenreste aus den Öfen genommen und in eine Knochenmühle gegeben. Von Grafeneck ist auch bekannt, dass ein Angestellter Knochenstücke mit einem Hammer verklopfte. Man gewann daraus Knochenmehl, das man, mit Asche vermischt, in Urnen an die Angehörigen verschickte.“

Opferzahlen der T4-Tötungsanstalten 1940-1941

Eine erhalten gebliebene interne T4-Statistik überliefert die genauen Zahlen der in den sechs „Anstalten“ 1940 und 1941 bis zum 1. September 1941 „desinfizierten“ (vergasten) Menschen:[9]

Anstalt 1940 1941 Summe
A (Grafeneck) 9.839 --- 9.839
B (Brandenburg) 9.772 --- 9.772
Be (Bernburg) --- 8.601 8.601
C (Hartheim) 9.670 8.599 18.269
D (Sonnenstein) 5.943 7.777 13.720
E (Hadamar) --- 10.072 10.072
gesamt 35.224 35.049 70.273

Personelle Kontinuitäten

Mit der „offiziellen Einstellung“ der „Erwachseneneuthanasie“, nach Protesten der Kirchen, verfügte Hitler am 24. August 1941, dass nur die in den insgesamt sechs Tötungsanstalten zentralisierte „Euthanasie“ eingestellt und in eine dezentralisierte übergeführt wurde, die noch wesentlich mehr Opfer forderte, als die „Aktion T4“. Außerdem wurde in den drei Tötungsanstalten Bernburg, Sonnenstein und Hartheim die als „Aktion 14f13“ bezeichnete Tötung von kranken beziehungsweise nicht mehr arbeitsfähigen KZ-Häftlingen durchgeführt.

Das freiwerdende Personal der anderen Tötungsanstalten wurde zur personellen Basis für die zeitgleich anlaufende Durchführung der sogenannten „Endlösung der Judenfrage“ (Shoa), die ihren Höhepunkt mit der „Aktion Reinhard“ in den Jahren 1942/43 fand und zur Tötung von etwa 1,7 bis 1,9 Millionen Juden in den drei Vernichtungslagern Belzec, Sobibor und Treblinka führte. Insgesamt über 100 der in der „Euthanasie“ ausgebildeten und tätigen Beschäftigten stellten das „Fachpersonal“ für die Durchführung der „Endlösungs“-Maßnahmen. Beispielhaft werden nachstehend einige der bekanntesten Namen aufgeführt:

  • Dr. Irmfried Eberl, Leiter der Tötungsanstalten Brandenburg und Bernburg wird erster Kommandant des Vernichtungslagers Treblinka
  • Franz Stangl, stellvertretender Büroleiter in den Tötungsanstalten Hartheim und Bernburg wird Lagerkommandant von Sobibor und Treblinka
  • Kurt Hubert Franz, Küchenchef in Grafeneck, Brandenburg, Hartheim und Sonnenstein wird stellvertretender und dann letzter Kommandant des Vernichtungslagers Treblinka
  • Dr. Horst Schumann, Leiter der Tötungsanstalten Grafeneck und Sonnenstein führte im KZ Auschwitz Experimente für Massensterilisierungen mittels Röntgenstrahlung an Häftlingen durch
  • Christian Wirth, Kriminalkommissar und SS-Obersturmbannführer, Büroleiter in Grafeneck, Hadamar und Hartheim wird erster Kommandant des Vernichtungslagers Belzec und später Inspekteur der SS-Sonderkommandos „Aktion Reinhard“
  • Josef Oberhauser, Arbeiter im Krematorium von Grafeneck, später Adjutant von Christian Wirth bei der „Aktion Reinhard“
  • Erwin Lambert, Maurermeister, der den Umbau der T4-Tötungsanstalten und den Einbau der Gaskammern vornahm, errichtete auch die Gaskammern in Sobibor und Treblinka.
  • Franz Reichleitner, Vertreter Stangls in Hartheim wird dessen Nachfolger als Kommandant des Vernichtungslagers Sobibor.
  • Josef Vallaster, Arbeiter, Oberbrenner in Hartheim, danach Aufseher im Lager III mit Vergasung und Verbrennung in Sobibor.

Widerstand gegen die Aktion

Gegen die Aktion T4 protestierten mehr oder weniger erfolgreich unter anderem (soweit Details bekannt wurden) Eltern, wenige Kirchenvertreter, aber auch einige Heimleiter und Angestellte der Heime, in denen die Opfer lebten. So der quasi amtsenthobene Bischof der Diözese Rottenburg Johannes Baptista Sproll. Ein weiteres Beispiel dafür ist Friedrich Bodelschwingh, Bielefeld. Prominenteste Kritiker aus den Reihen der katholischen Kirche waren der Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen, und ein Dompropst von Berlin, Bernhard Lichtenberg.

Gedenkstätte in Berlin, Tiergartenstraße

    Für die Opfer der Euthanasie wurde in der Tiergartenstraße in Berlin eine Gedenkstätte errichtet. Das Mahnmal besteht aus zwei großen gebogenen Stahlplatten von Richard Serra. Ihr ursprünglicher Name von Serra war Berlin Curves. Eine Inschrift des Berliner Senats zur Information befindet sich in einer Gedenkplatte auf dem Weg daneben.

Aus dem Text:

„… wurden fast 200.000 wehrlose Menschen umgebracht. Ihr Leben wurde als ,lebensunwert‘ bezeichnet. ihre Ermordung hieß ,Euthanasie‘. Sie starben in den Gaskammern von …“

Für den weltweit renommierten Serra sind es ganz typische Materialien (rostige, ca. 3 cm starke, etwa 3 m hohe Stahlplatten) und Formen (im Boden verankerte parallel ausgerichtete, konkave Rechtecke, Zwischenraum begehbar), die den Betrachter zum Denken bewegen können.

Wegbeschreibung:

Das Gebäude Tiergartenstraße 4 existiert nicht mehr. In diesem Abschnitt der Tiergartenstraße befindet sich jetzt die Vorfahrt zum Eingang der Berliner Philharmonie und des Musikinstrumentenmuseums sowie die Endhaltestelle mehrerer Buslinien. Ein Bahnhof der S- und U-Bahn befindet sich in fußläufiger Entfernung am Potsdamer Platz.

Weitere Forschung

Hatte Ernst Klee in den 70er Jahren weitgehend als Privatperson geforscht, machten seine Arbeiten die Verbreitung dieser Mordaktionen öffentlich deutlich und führten in einer zweiten Forschungsphase in den 80- und 90er Jahren zu vielfältigen lokalen Initiativen. Man könnte dies Forschung von unten nennen. Nach 1990 wurden ca. 30.000 Krankenakten der T4-Dienststelle bei den Aktenbeständen des ehemaligen MfS der DDR entdeckt. Dadurch kam es zu neuen Impulsen einer systematischen Auswertung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, W. Eckart/M. Rotzoll/G. Hohendorf an der Universität Heidelberg, Sept. 2006 Tagung), weil nun erstmals in breitem Umfang Angaben zu den Opfern vorlagen.[10]

Siehe auch

  • Aktion 14f13
  • Behindertenfeindlichkeit
  • Friedrich Lorent
  • Gaskammer (Massenmord)
  • Idiotenfriedhof
  • Ich klage an (1941) Propagandafilm für Tötungen
  • Die Führerschule der deutschen Ärzteschaft in Alt Rehse, Landkreis Müritz
  • als Tatorte (nur soweit in WP-Artikeln bereits erwähnt):
    • Großschweidnitz, mit Daten zu den Tötungen im dortigen Psychiatrischen Krankenhaus
    • Kaufbeuren, Pflegeanstalt
    • Lidice - Ermordung von nach rassischen Kriterien ausgesonderten Kindern in Chełmno (1940–1945 Kulmhof)
    • Wien, Am Spiegelgrund
    • Wiesloch, Psychiatrisches Zentrum Nordbaden

Literatur

Standardwerke

  • Götz Aly (Hg.): Aktion T4 1939-1945. Die „Euthanasie“-Zentrale in der Tiergartenstraße 4; Berlin: Edition Hentrich, 19892; ISBN 3-926175-66-4; Sammlung einzelner kürzerer Aufsätze mit vielen Abbildungen.
  • Alfred Hagemann (Red.): „Euthanasie“ im NS-Staat: Grafeneck im Jahr 1940. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Stuttgart, 2000.
  • Ernst Klee: „Euthanasie“ im NS-Staat. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“; Frankfurt am Main: S. Fischer Verlag, 1983; ISBN 3-10-039303-1; Bis heute Standardwerk.
  • Ernst Klee (Hrsg.): Dokumente zur „Euthanasie“; Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag, 1985; ISBN 3-596-24327-0; Gute Dokumentensammlung.
  • Henry Friedlander: Der Weg zum NS-Genozid. Von der Euthanasie zur Endlösung; Berlin: Berlin Verlag, 2002; ISBN 3-8270-0265-6; Ergänzung zu Klee: Gestützt im Wesentlichen auf Akten von Ermittlungsverfahren und Prozessen, wird der untrennbare Zusammenhang zwischen dem Krankenmord und dem Mord an den Juden in der „Aktion Reinhardt“ systematisch herausgearbeitet.

Weiterführende Literatur

  • Thomas Beddies, Kristina Hübener (Hg.): Kinder in der NS-Psychiatrie; Schriftenreihe zur Medizin-Geschichte des Landes Brandenburg, Band 10; Berlin-Brandenburg: be.bra Wissenschaft Verlag, 2004; ISBN 3-937233-14-8
  • Udo Benzenhöfer: „Kinderfachabteilung“ und „NS-Kindereuthanasie“. Studien zur Geschichte der Medizin im Nationalsozialismus, Band 1; Wetzlar: GWAB-Verlag, 2000
  • Bettina Brand-Claussen, Thomas Röske, M Rotzoll (Hg.): Todesursache Euthanasie – Verdeckte Morde in der NS-Zeit. Heidelberg: Das Wunderhorn / Sammlung Prinzhorn, 2002; ISBN 3-88423-204-5
  • Klaus-Peter Drechsel: Beurteilt – Vermessen – Ermordet. Die Praxis der Euthanasie bis zum Ende des deutschen Faschismus; Duisburg: Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung, 1993; ISBN 3-927388-37-8
  • Heinz Faulstich: Hungersterben in der Psychiatrie 1914-1949; Freiburg im Breisgau: Lambertus-Verlag, 1998; ISBN 3-7841-0987-X
  • Maik Hager: „Mit dem Verfahren der Euthanasie habe ich niemals das Geringste zu tun gehabt, …“. Major Leo Alexander, Prof. Dr. Julius Hallervorden und die Beteiligung des KWI für Hirnforschung an „Euthanasie“-Verbrechen im Nationalsozialismus; FU Berlin, Seminararbeit Wintersemester 2001/02; (pdf-Datei)
  • Margret Hamm (Hg.): Lebensunwert – zerstörte Leben. Zwangssterilisation und „Euthanasie“: Frankfurt: Verlag für akademische Schriften, 2005; ISBN 3-88864-391-0
  • Friedrich Karl Kaul: Nazimordaktion T4. Ein Bericht über die erste industriemäßig durchgeführte Mordaktion des Naziregimes; Berlin: VEB Verlag Volk und Gesundheit, 1973; Der ehemalige „Staranwalt“ der DDR, Friedrich Karl Kaul, trat in mehreren Prozessen in der Bundesrepublik Deutschland als Nebenkläger auf. Buch zum Verfahren gegen Werner Heyde und andere, aber auch andere, weitgehend unbekannt gebliebene DDR-Verfahren.
  • Hanno Loewy, Bettina Winter (Hg.): NS-„Euthanasie“ vor Gericht. Fritz Bauer und die Grenzen juristischer Bewältigung; Frankfurt am Main: Campus-Verlag, 1996; ISBN 3-593-35442-X
  • Christoph Mundt (Hg.): Psychiatrische Forschung und NS-„Euthanasie“; Heidelberg: Das Wunderhorn, 2001; ISBN 3-88423-165-0
  • Winfried Süß: Der „Volkskörper“ im Krieg. Gesundheitspolitik, Gesundheitsverhältnisse und Krankenmord im nationalsozialistischen Deutschland 1939-1945; Reihe Studien zur Zeitgeschichte 65; München: Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2003; ISBN 3-486-56719-5; Rezension Johannes Vossen (2004)
  • Götz Aly u.a.: Aussonderung und Tod. Die klinische Hinrichtung der Unbrauchbaren; Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik, Heft 1; Berlin 1985; ISBN 3-88022-950-3

Regionale und lokale Studien

  • Arbeitskreis zur Erforschung der nationalsozialistischen „Euthanasie“ und Zwangssterilisation (Hg.): Der sächsische Sonderweg bei der NS-„Euthanasie“; Berichte des Arbeitskreises, Band 1; Münster, Ulm: Klemm & Oelschläger, 2001; ISBN 3-932577-50-7
  • Arbeitskreis zur Erforschung der nationalsozialistischen „Euthanasie“ und Zwangssterilisation (Hg.): Psychiatrie im Dritten Reich – Schwerpunkt Hessen; Berichte des Arbeitskreises, Band 2; Münster, Ulm: Klemm & Oelschläger, 20062; ISBN 978-3-932577-51-2
  • Arbeitskreis zur Erforschung der nationalsozialistischen „Euthanasie“ und Zwangssterilisation (Hg.): Beiträge zur NS-„Euthanasie“-Forschung 2002; Berichte des Arbeitskreises, Band 3; Münster, Ulm: Klemm & Oelschläger, 2003; ISBN 3-932577-52-3
  • Gerhard Baader, Johannes Cramer, Bettina Winter: „Verlegt nach Hadamar“. Die Geschichte einer NS-„Euthanasie“-Anstalt; in: Historische Schriftenreihe des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen; Kassel: Landeswohlfahrtsverband Hessen, 1991; ISBN 3-89203-011-1
  • Udo Benzenhöfer, Thomas Oelschläger, Dietmar Schulze, Michal Šimůnek: „Kindereuthanasie“ und „Jugendlicheneuthanasie“ im Reichsgau Sudetenland und im Protektorat Böhmen und Mähren; Studien zur Geschichte der Medizin im Nationalsozialismus, Band 5; Wetzlar: GWAB-Verlag, 2006; ISBN 3-9808830-8-6
  • Werner Blesch, Konrad Kaiser u.a.: Uns wollen sie auf die Seite schaffen. Deportation und Ermordung von 262 behinderten Menschen der Johannesanstalten Mosbach und Schwarzach in den Jahren 1940 und 1944; in: Mosbach im Dritten Reich, Heft 2; Mosbach: Stadt Mosbach, 1993
  • Jutta M. Bott: Da kommen wir her, da haben wir mitgemacht. Lebenswirklichkeiten und Sterben in der Lippeschen Heil- und Pflegeanstalt Lindenhaus während der Zeit des Nationalsozialismus; in: Lippische Studien Band 16; Lemgo: Institut für Lippische Landeskunde, 2001; ISBN 3-9807758-9-5
  • Christoph Braß: Zwangssterilisation und „Euthanasie“ im Saarland 1935–1945; Paderborn: Ferdinand Schöningh, 2004; ISBN 3-506-71727-8
  • Peter Chroust u.a. (Hg.): „Soll nach Hadamar überführt werden“. Den Opfern der Euthanasiemorde 1933 bis 1945. Ausstellungskatalog; Frankfurt am Main: Mabuse-Verlag, 1989; ISBN 3-925499-39-3
  • Michael von Cranach: Psychiatrie im Nationalsozialismus – Die Bayerischen Heil- und Pflegeanstalten zwischen 1933 und 1945; München: Oldenbourg Verlag, 1999; ISBN 3-486-56371-8
  • Bernhard Frings: Zu melden sind sämtliche Patienten … NS-„Euthanasie“ und Heil- und Pflegeanstalten im Bistum Münster; Münster: Aschendorff, 1994; ISBN 3-402-03269-4
  • Eberhard Gabriel, Wolfgang Neugebauer (Hg.): Vorreiter der Vernichtung? Von der Zwangssterilisierung zur Ermordung. Zur Geschichte der NS-Euthanasie in Wien, Teil II; Wien: Böhlau, 2002; ISBN 3-205-77122-2
  • Uta George, Stefan Göthling (Hg.): Was geschah in Hadamar in der Nazizeit? Ein Katalog in leichter Sprache; Schriftreihe Geschichte Verstehen, Heft 1; 2005; Bezug gegen Versandkostenerstattung)
  • Frank Hirschinger: Zur Ausmerzung freigegeben. Halle und die Landesheilanstalt Altscherbitz 1933–1945; Köln: Böhlau, 2001; ISBN 3-412-06901-9
  • Ute Hoffmann: Todesursache „Angina“. Zwangssterilisationen und „Euthanasie“ in der Landes- Heil- und Pflegeanstalt Bernburg; Magdeburg: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt, 1996
  • Michael Hubenstorf: Tote und/oder lebendige Wissenschaft: Die intellektuellen Netzwerke der NS-Patientenmordaktion in Österreich; in: Eberhard Gabriel, Wolfgang Neugebauer: Von der Zwangssterilisierung zur Ermordung; Wien, Köln, Weimar: Böhlau, 2002
  • Kristina Hübener (Hg.): Brandenburgische Heil- und Pflegeanstalten in der NS-Zeit; Schriftenreihe zur Medizin-Geschichte des Landes Brandenburg 3; Berlin: be.bra verlag, 2002; ISBN 3-89809-301-8
  • Uwe Kaminsky: Zwangssterilisation und „Euthanasie“ am Beispiel von Einrichtungen der Erziehungsfürsorge und Heil- und Pflegeanstalten der Inneren Mission im Rheinland 1933 bis 1945; Köln: Rheinland-Verlag, 1995
  • Thomas Oelschläger: Zur Praxis der NS-Kinder-„Euthanasie“ am Beispiel Österreichs; in: Monatsschrift Kinderheilkunde, Band 151, Heft 10; Springer Verlag, Oktober 2003
  • Hans-Werner Scheuing: „ … als Menschenleben gegen Sachwerte gewogen wurden.“ Die Anstalt Mosbach im Dritten Reich und die Euthanasie-Diskussion heute; Heidelberg: Universitätsverlag Winter, 20042; ISBN 3-8253-1607-6; Zu den Johannes-Anstalten Mosbach
  • Harry Seipolt: Zwangssterilisation und NS-„Euthanasie“ in der Region Aachen; Aachen: Alano Herodot, 1995; ISBN 978-3-89399-217-1
  • Ingo Harms: „Wat mööt wi hier smachten …“ Hungertod und „Euthanasie“ in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im „Dritten Reich“; Oldenburg 19962; ISBN 3-925713-25-5

Einzelnachweise

  1. Andreas Baumgartner: Die vergessenen Frauen von Mauthausen. 1. Aufl., Verlag Österreich, Wien 1997, ISBN 3-7046-1088-7. (S. 18, Fußnote 25)
  2. http://www.akens.org/akens/texte/journal/heesch.html
  3. Das Schreiben Hitlers im Faksimile (Nürnberger Dokument PS-630)
  4. Organisationsschema der Aktion T4 bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (M11)
  5. Meldebogen im Faksimile bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (M16)
  6. Merkblatt im Faksimile bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (M17)
  7. zu Grafeneck siehe Darstellung bei deathcamps.org
  8. Kap. 2.2 Euthanasie in Grafeneck bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
  9. Hartheimer Statistik, abgedruckt in: Ernst Klee, Dokumente, Dok. 87, S. 232
  10. G Hohendorf, M Rotzoll, P Richter P u. a.: Die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie-Aktion T4“ – Erste Ergebnisse eines Projektes zur Erschließung von Krankenakten getöteter Patienten im Bundesarchiv Berlin. In: Der Nervenarzt 2002:73:1065–1074.
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