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Abnabelung



Als Abnabelung wird im originären Sinne das (natürliche) Abtrennen bzw. Abfallen der Nabelschnur mitsamt der daran befindlichen Plazenta (Mutterkuchen) vom Neugeborenen bezeichnet.

Im gegenwärtigen Sprachgebrauch wird in der Praxis der Geburtshilfe mit Abnabelung - eigentlich ungenau - auch die Durchtrennung der Nabelschnur mittells Schere oder Messer nach der Geburt bezeichnet.   Zu diesem Zweck wird vorbereitend die Nabelschnur wenige Zentimeter vor dem Bauch des Neugeborenen sowie nochmals ein paar Zentimeter weiter abgebunden und dazwischen mit einer Schere durchtrennt. Dies geschieht bei der Sofortabnabelung unmittelbar nach der Geburt, bei der Frühabnabelung nach etwa 1 1/2 bis zwei Minuten und bei der Spätabnabelung erst einige Zeit später nach dem vollständigen Übertritt des Plazentablutes, also erst einige Zeit, nachdem der Nabelschnurpuls zum Erlöschen kam. Der am Bauch verbleibende Nabelschnurrest wird gesäubert; er vertrocknet innerhalb von wenigen Tagen und fällt schließlich ab. Es bleibt der Bauchnabel als sichtbarer Teil bestehen. Dies ist der eigentliche und natürliche Vorgang (und Zeitpunkt) der Abnabelung.

Wird die Nabelschnur nach der Geburt unabgeklemmt mit der Plazenta (möglichst steril) am Neugeborenen belassen, um eine natürliche Abnabelung abzuwarten, spricht man von einer Lotusgeburt (engl. umbilical nonserverance).

Im übertragenen Sinne wird der Begriff Abnabelung auch verwendet, wenn sich eine Person von einer Gruppe trennt und sich selbstständig machen möchte. Im Regelfall wird er in dieser Form benutzt, wenn ein erwachsen gewordenes Kind das Elternhaus verlässt.

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Gesundheitsthemen!

siehe auch

externer Weblink

  • Lotusgeburt Web-Artikel
  • Lotusgeburt Fall-Bericht
 
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