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2,5-Dimethoxy-4-methylamphetamin
2,5-Dimethoxy-4-methylamphetamin ist ein vollsynthetisches Halluzinogen und gehört zur Gruppe der Amphetamine. Es ist auch unter den Kürzel DOM und STP bekannt. Mit Wirkung vom 1. Februar 1998 wurde die amtliche Schreibweise von Dimethoxymethylamphetamin im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) der Bundesrepublik Deutschland in Dimethoxymethylamfetamin geändert. Mit der Zehnten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (10. BtMÄndV)[1] vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. 74) wurde die Schreibweise des Betäubungsmittels Dimethoxymethylamphetamin (DOM) im BtMG an die WHO-Nomenklatur angepasst (10. BtMÄndV Art. 1 Nr. 1 Buchst. b). Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
GeschichteEs ist nicht bekannt, wann und durch wen DOM erstmals synthetisiert wurde, doch muss es bereits 1967 bekannt gewesen sein. Mitte 1967 wurde DOM unter dem Namen STP generös in Haight-Ashbury in San Francisco verteilt. Diese STP-Tabletten enthielten 20 mg (später 10 mg) DOM. Aufgrund der erst sehr spät eintretenden Wirkung legten viele Konsumenten nach und hatten dann bei Wirkungseinsetzen eine um so stärkere Wirkung, die zudem sehr lange (bis zu 20 Stunden) anhielt. Einige Konsumenten mögen auf diesem Wege 30 mg und mehr DOM zu sich genommen haben, wobei bereits 10 mg das volle Wirkungsspektrum entfalten. Zu jener Zeit war nicht bekannt, dass es sich bei dem verbreiteten Stoff um DOM handelte. Das war der Grund, weshalb Ärzte in den Notaufnahmen außer Stande waren, bei Überdosierungen den entsprechenden Personen zu helfen. SyntheseEin möglicher Syntheseweg ist in PIHKAL #68 beschrieben. Der Ausgangsstoff 2,5-Dimethoxy-4-methylbenzaldehyd wird mit Nitroethan zum entsprechenden Nitropropen kondensiert und anschließend mittels Lithiumaluminiumhydrid zum Endprodukt reduziert. Physiologische EigenschaftenDosierungDie wirksame Dosis liegt im Bereich von 3–10 mg, die Wirkdauer liegt bei 14–20 Stunden, die Wirkung setzt erst nach 1,5–2 Stunden deutlich merkbar ein, weshalb die Gefahr einer Überdosierung besonders hoch ist. WahrnehmungDOM scheint eine eher Amphetamin-ähnliche, enthemmende und gefühlsverstärkende Wirkung zu haben. Zudem berichten viele Konsumenten von verstärkter Farbwahrnehmung und Visuals, die zur Synästhesie mit Musik neigen. Einige Konsumenten sprechen von einer entheogenen Wirkung. DOM führt rasch zur Toleranz. NebenwirkungenWie viele andere psychoaktive Substanzen birgt auch DOM die Gefahr der Auslösung einer latenten Psychose. Körperlich unangenehm kann die Erfahrung durch Herzrasen, Tremor und Reizüberflutung werden. Da DOM extrem gering dosiert wird und die Wirkung recht spät eintritt, besteht die Gefahr einer ungewollten Überdosierung und damit verbunden besonders starken unangenehmen Nebenwirkungen. RechtsstatusDOM wurde durch den Suchtstoffkontrollrat der UNO im Schedule I der Konvention über Psychotrope Substanzen eingeführt und ist damit praktisch weltweit illegal. In der Bundesrepublik Deutschland wurde mit der fünften Betäubungsmittel-Gleichstellungsverordnung (5. BtMGLV)[2] vom 6. April 1971 (BGBl. 1971 I S. 315) DOM den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b des Opiumgesetzes genannten Stoffen gleichgestellt. Heute ist DOM als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel in Anlage 1 zu S 1 Abs. 1 BtMG[3] aufgeführt. Siehe auch
QuellenLiteratur
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel 2,5-Dimethoxy-4-methylamphetamin aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |