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Ärztliche Weiterbildung



Die Ärztliche Weiterbildung hat als Ziel, nach der Approbation als Arzt oder nach der Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärzte auf der Grundlage der Weiterbildungsordnung eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definiert ärztliche Tätigkeiten zu erwerben. Dazu gehören teilweise auch der Menge nach festgelegte diagnostische und therapeutische Eingriffe.

Die Weiterbildungsordnung wird von der jeweiligen Landesärztkammer erstellt; Jedoch sind diese in der Regel eng an die Musterweiterbildungsordnung, die von der Bundesärztekammer entwickelt wird, angelehnt. Nach der Revision von 2003 ist die ärztliche Weiterbildung dabei meist in drei Stufen gegliedert:

  • Facharzt: Die Ärztekammer vergibt nach Prüfung der Weiterbildung bei befugten Ärzte in einem Fachgebiet den Titel eines Facharztes, beispielsweise Facharzt für Neurologie oder Facharzt für Anästhesiologie. In manchen Fachgebieten können dabei verschiedene Facharzttitel erworben werden, etwa in der Chirurgie (Facharzt für Gefäßchirurgie, Facharzt Allgemeine Chirurgie u. a.)
  • Zusatz-Weiterbildung: Die Zusatz-Weiterbildungen können von Ärzten verschiedener Gebiete erworben werden. Sie unterscheiden sich in Ausbildungsumfang und Voraussetzungen deutlich. Beispiele sind die Zusatzweiterbildungen Notfallmedizin, Akupunktur, Diabetologie u. a. Die Zusatzweiterbildung ersetzt die vormalige Fachkunde und andere Weiterbildungsbezeichnungen.

Siehe auch

Liste medizinischer Fachgebiete

 
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