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Äquivalentdosis
Weiteres empfehlenswertes FachwissenBei äußerer Bestrahlung ist N = 1, bei innerer Exposition wird N von der zuständigen Behörde festgelegt. Er hängt dann unter anderem davon ab, wie der radioaktive Stoff in den Körper gelangt ist, in welchem Organ sich das radioaktive Element evtl. anreichert, Ausscheidungsrate und um welche Strahlungsart es sich handelt. Zum Beispiel ist Alpha-Strahlung außerhalb des Körpers aufgrund seiner geringen Reichweite (Absorption durch äußere Hautschicht) ungefährlich, im Körper aber aufgrund seiner hohen Ionisierungsrate sehr schädigend. Durch die Novellierung der Strahlenschutzverordnung von 20. Juli 2001 (zuletzt geändert am 18. Juni 2002) wurde die Definition der internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 1990 auch in deutsche Vorschriften übernommen und der Bewertungsfaktor q durch den Qualitätsfaktor Q nach der Veröffentlichung Nr. 51 der ICRU ersetzt. Die Einheit der Äquivalentdosis ist eigentlich, wie die der Energiedosis, Joule pro Kilogramm (J/kg), da die Bewertungs- bzw. Qualitätsfaktoren nicht mit einer Einheit behaftet sind. Um jedoch den Unterschied zur Energiedosis klarzustellen, hat die Äquivalentdosis eine eigene Einheit erhalten, das Sievert, Kurzzeichen Sv. Gelegentlich wird noch die frühere Einheit Rem (radiation equivalent man) gebraucht. 1 Sv ist gleich 100 Rem. Siehe auch
Kategorien: Strahlentherapie | Strahlenschutz |
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